Papageien züchten: Wie Papagei & Mensch von seriöser Zucht profitieren
Die meisten Papageienarten stehen unter Schutz, da sie vom Aussterben bedroht sind. Auf Züchter kommt daher eine besondere Verantwortung zu. Einerseits ist es gut, wenn Papageien kontrolliert vermehrt werden. Profis stellen dabei sicher, dass sich keine Erbkrankheiten einschleichen. Außerdem wird ein legales Angebot für Vogelfreunde geschaffen. Das sollte den illegalen Tierhandel (Wildfang und Schmuggel) unattraktiv machen. Andererseits darf nicht der Eindruck erweckt werden, Papageien könnten nun von jedem Tierliebhaber unkompliziert als ganz normale Haustiere gehalten werden. Eine höhere Verfügbarkeit könnte die Nachfrage nämlich auch steigern (man sieht das Tier bei Bekannten und möchte es dann selbst). Vielmehr verlangt die anspruchsvolle Haltung einiges an Know-How und Ausstattung. Verantwortungsvolle Papageien Züchter beraten daher ihre Kundschaft und raten auch mal einem Interessenten vom Kauf ab.
Inhaltsverzeichnis
Das musst Du bei geschützten Papageienarten beachten
Laut Bundesnaturschutzgesetz unterliegen fast alle Papageienvögel einem besonderen oder strengen Artenschutz. Ausgenommen sind lediglich Wellensittiche, Nymphensittiche, kleiner Alexandersittich/Halsbandsittich und das Rosenköpfchen. Was Du beachten musst, wenn Du einen Papageienvogel der geschützten Art erwerben, verkaufen oder züchten möchtest, erfährst Du im Folgenden:
Nachweispflicht
Der Besitz von Papageienvögeln ist nur erlaubt, wenn der Halter über ausreichende Kenntnisse über Haltung und Pflege des Tieres verfügt und wenn der Halter die entsprechende Einrichtung vorweisen kann, die den tierschutzrechtlichen Vorschriften entspricht. Des Weiteren ist der Besitz erst dann erlaubt, wenn der Halter nachweisen kann, dass mindestens eine dieser Bedingungen erfüllt ist:
- der Papagei wurde rechtmäßig in die EU eingeführt
- der Papagei wurde rechtmäßig aus der Natur entnommen (in Ausnahmefällen)
- der Papagei wurde rechtmäßig nachgezüchtet
- der Papagei war vor Unterschutzstellung seiner Art in Erstbesitz
Besitzer eines Papageienvogels müssen auf Verlangen der Naturschutzbehörde nachweisen, dass der Erwerb nach oben genannten Krierien rechtmäßig war. Dazu reicht keine Kaufbestätigung aus dem Zoofachhandel aus. Grundsätzlich kann jedoch jedes Mittel, das den Beweis der Rechtmäßigkeit untermauert, als Beweismittel anerkannt werden. Wenn der Erwerb eines Papageienvogels nur durch eine Genehmigung oder Ausnahmeregelung möglich war (z.B. bei streng geschützten Arten), muss das entsprechende offizielle Dokument vorgelegt werden. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn für den Papageienvogel eine Genehmigungspflicht für den Import benötigt wurde - vorliegen muss dann die offizielle Einfuhrgenehmigung.
Kennzeichnung und Anzeigenpflicht von geschützten Papageienvögeln
Viele Papageienarten müssen gekennzeichnet werden. Laut Gesetz sind für unterschiedliche Arten verschiedene Kennzeichnungsmethoden zulässig. Dazu gehören geschlossener Ring, geöffneter Ring, Dokumentation oder ein Mikrochip-Transponder. Eine Abweichung von der vorgeschriebenen Kennzeichnungsmethode ist möglich, wenn dies beantragt und genehmigt wird. Bei gezüchteten Tieren ist der Halter verpflichtet, einen geschlossenen Ring zur Kennzeichnung zu verwenden. Nur durch eine Genehmigung der Naturschhutzbehörde ist bei solchen Exemplaren eine Kennzeichnung durch einen offenen Ring oder durch einen Transponder gestattet. Welche Methode Du anwenden musst, erfährst Du in dieser offiziellen Übersicht.
Für besonders geschützte Papageienvögel gilt eine Anzeigenpflicht bei der zuständigen Naturschutzbehörde innerhalb zwei Wochen ab Erwerb des Exemplares. Die Anzeige ist kostenlos und muss über Alter, Geschlecht, Art, Herkunft, Standort, Verwendungszweck und die Kennzeichnung des Tieres informieren. Auch Umzüge sowie Zu-und Abgänge von Exemplaren müssen der Naturschutzbehörde unverzüglich gemeldet werden.
Die Haltung von Papageienvögeln in Tiergehegen, die sich außerhalb von Wohn- oder Geschäftsgebäuden befinden sind nur auf Genehmigung der Naturschutzbehörde gestattet. Erlaubt werden Tiergehege nur, wenn sie den biologischen und Haltungsbedürfnissen der jeweiligen Art entsprechen.
Verstöße gegen die artenschutzrechtlichen Bestimmungen bei Papageien
Kann ein Halter für ein Exemplar, das sich in seinem Besitz befindet, nicht die erforderlichen Besitzberechtigungen nachweisen, kann das Exemplar beschlagnahmt werden. Verstößt ein Halter gegen die Anmeldepflicht kann dieses Vergehen mit einer Geldbuße geahndet werden. Bei schwerwiegenden Verstößen gegen die artenschutzrechtlichen Bestimmungen drohen dem Halter strafrechtliche Konsequenzen.
Über die verschiedenen Schutzbestimmungen und welche Auswirkungen das auf Dich hat, informieren wir in unserem Artenschutz Ratgeber. Dort erfährst Du auch, wie Du herausfindest, welche Artenschutzregeln für den Papagei Deiner Wahl gelten.
Zucht und Vermarktung von Papageien
Züchter müssen nachweisen können, dass es sich bei den nachgezüchteten Exemplaren um rechtmäßige Nachzuchten handelt. Dies geschieht in der Regel durch eine Kennzeichnung des Exemplares mit einem geschlossenenen Ring, den Nachweis der Legalität der Elterntiere sowie durch eine Herkunftsbestätigung. Dies ist durch ein vom Züchter geführtes Zuchtbuch zu dokumentieren. Das Zuchtbuch muss folgende 6 Punkte beinhalten:
- den wissenschaftlichen Artennamen
- das Geburtsdatum
- Angaben zu den Elterntieren
- Kennzeichnung des Exemplares
- sofern bekannt auch das Geschlecht des Exemplares
- Name, Anschrift und Unterschrift des Züchters
Für die Nachweisführung von Nachzuchten ist eine zuverlässige Beweisdokumentation erforderlich. Dies bedeutet, dass die dokumentierten Tiere eindeutig gekennzeichnet sind und dadurch zugeordnet werden können. Ebenfalls ist es deshalb wichtig, Rechnungen, Lieferscheine und Besitzberechtigungsnachweise dem Zuchtbuch beizulegen. Dies ist besonders beim Verkauf eines Exemplares wichtig.
Unter Vermarktung fallen folgende Aspekte:
- der Kauf
- das Angebot zum Kauf
- der Tausch
- Verkauf und Verwendung zu kommerziellen Zwecken
- das Befördern
- Vorrätighalten
- Anbieten zum Verkauf
Eine Vermarktung von streng geschützten Papageienvögeln ist nicht gestattet, es sei denn man verfügt über eine EG-Bescheinigung. Diese Vermarktungsgenehmigung muss schon vor der geplanten Vermarktung (Beispielsweise vor dem Verkauf oder vor einem geplanten Transport) vorhanden sein. Die EG-Bescheinigungen müssen frühzeitig bei der zuständigen Naturschutzbehörde beantragt werden. Dazu ist der Nachweis zur Besitzberechtigung erforderlich. Nur ordentlich und eindeutig zuordbare Exemplare erhalten eine EG-Bescheinigung. Diese Bescheinigung muss bei einem Verkauf ebenfalls dem neuen Besitzer des Tieres ausgehändigt werden.
Allgemeines zum Verhältnis Papagei-Mensch
Die Beziehung von Menschen zu Papageien ist schon sehr alt. Es ist nachgewiesen worden, dass Bewohner tropischer Länder seit Menschengedenken Papageien hielten - sowohl zur Ernährung als auch wegen der Federn oder wie heute aus reiner Freude an den Tieren. Besonders Naturvölker dieser Gebiete benutzten die bunten Federn als Schmuck und für Rituale. Einige Papageienarten gelten in Australien, Afrika und Asien als heilig und werden geschützt und nicht gejagt. In anderen Teilen sind besonders bunte Schwanzfedern gefragt und werden die Tiere wegen ihnen gejagt. Als Haustiere werden Papageien außerhalb der westlichen Welt vor allem in Südamerika gehalten, weniger in Afrika und Asien. Die Vögel werden dort fast ausschließlich für den Export gejagt.
In Südostasien und Indonesien blüht der Handel mit geschützten Arten - besonders Kakadus und Loris sind dort gefährdet. In Australien ist der Export heimischer Tiere (und Pflanzen) seit den 1960er-Jahren per Gesetz verboten. Seitdem hat sich dort ein Haustiermarkt etabliert und die Haltung von einheimischen Papageienarten ist sehr beliebt.
Die Anfänge der Papageien Haltung
Die europäische Papageien Haltung lässt sich bis zu den Feldzügen Alexanders des Großen zurückverfolgen, der aus Afrika und Asien die bis dahin unbekannten Vögel mitbringen ließ und sie großzügig unter anderen Mächtigen verschenkte. Nach der Napoleonischen Zeit verbreitete sich die Haltung von Papageien auch im Bürgertum. Im ältesten Zoo der Welt, dem 1752 von den Habsburgern gegründeten Wiener Tiergarten Schönbrunn, wurden bereits Papageien gezeigt.
Importe von Papageienarten
Seit Mitte des 19. Jahrhunderts setzte sich schließlich die Heimtierhaltung von Papageien durch. In Deutschland waren vor allem der Graupapagei und die Unzertrennlichen beliebt. Die Einfuhr aller Papageienarten wurde 1934 jedoch verboten, als sich eine südamerikanische Seuche zu verbreiten drohte. Das Import-Verbot wurde erst in den 60er-Jahren wieder gelockert, als die tiermedizinische Forschung zu der Erkenntnis kam, dass die auf den Menschen übertragbare Krankheit behandelbar ist. Betroffene Tiere werden seit den 70er-Jahren behandelt. Seither floriert das Geschäft mit Papageien. In den 80er-Jahren wurden pro Jahr bis zu 40.000 Tiere auf legalem Wege nach Deutschland importiert. Der Handel nahm ungesunde Ausmaße an, es wurden bis zu 1.000.000 Tiere pro Jahr in erster Linie in die europäischen Staaten, die USA und nach Japan importiert.
Der Handel heuzutage
Heutzutage ist der Handel mit Papageien durch Artenschutzabkommen gemäßigter und der Import von Wildtieren ist stark zurückgegangen. Nun sind es vor allem Nachzuchten, die den Bedarf decken. Die Gründe für die Beliebtheit der Papageien sind aber nach wie vor die gleichen: sie sind wunderschön, ahmen und sprechen den Halter nach - bilden also für Alleinstehende und Einsame eine Möglichkeit zur Kommunikation - und sie werden schnell zahm.
Verwandte Ratgeber
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