Große, weitgehend zusammenhängende Waldfläche, Flurstück 388 mit ca. 9.269 m² liegt zum Teil im B-Plan Nr. 1 Bauzonenplan vom 23.07.1958 mit folgenden Festsetzungen: allgemeines Wohngebiet (WA), max. 1 Vollgeschoß, GRZ 0,2, offene Bauweise. Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück zum Teil als Wohnbaufläche (W) sowie Flächen für Wald ausgewiesen
Die Flurstücke 438 und 439 mit gesamt ca. 210 m² ca. liegen im Außenbereich gemäß §35 BauGB und bilden den Weg als Zugang zum Objekt.
Erschließung - nicht erschlossen
Eintragungen im Grundbuch Abteilung II - keine Eintragungen, die den Kaufgegenstand betreffen.
Eintragungen im Grundbuch Abteilung III - keine Eintragungen
Katasterangaben - Gemarkung Altena, Flur 26, Flurstücke 438, 439 und 388
Grundstücksgröße - ca. 9.479 m²