Das Grundstück ist mit einem Einfamilienhaus bebaut.
Das Einfamilienhaus ist durch mehrfache Erweiterungsbauten innerhalb 1928-1990 entstanden und ist nicht erhaltenswert.
Die abzureißende Baulichkeit verfügt über einen Teilkeller mit Ölheizung.
Das Baugrundstück ist sehr gut geschnitten und läßt verschiedene Bebauungsmöglichkeiten zu.
Zum Beispiel: Doppelhaus oder Einfamilienhaus.
Zu den Bebauungsmöglichkeiten gibt es Vorgespräche mit dem Stadtplanungsamt Reinickendorf, die bei Interesse in einem persönlichem Gespräch wiedergegeben werden können. Das Grundstück ist grundsätzlich teilbar. Hierzu gibt es von einem öffentl. best. Vermesser erarbeitete Teilungsvorschläge.