BeST - Belgerner SystemTechni
Über die Firma
Die Firma Belgerner Systemtechnik versteht sich als ein modernes Unternehmen, daß seinen Kunden partnerschaftlich konzipierte Lösungen von Informationstechnologien anbietet.
Seit 1998 stehen wir unseren Kunden zur Seite.
Unser Hauptaugenmerkt liegt im Bereich EDV-Service, Verbrauchsmaterial sowie maßgeschneiderte EDV-Systeme.
Eine zweite Säule bildet die sportliche Beratung und Training von Menschen mit überwiegend sitzender Tätigkeit.
Als dritte Säule wurde 2012 ein Geschäftszweig Wellnessberatung aufgebaut.
Kontakt/Impressum
Herr Steffen Rolle
An der Heide 35
04874 Belgern
0171/6930855
Rechtliches
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (Ust-Id): DE-197056521
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Angebot und Vertragsabschluß
* Unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.
* Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.
* Die Verantwortung für die Auswahl der Produkte und Dienstleistungen und die mit ihnen erzielten Ergebnisse liegt beim Auftraggeber.
* Unsere Angebote sind freibleibend. Aufträge sind erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Auftragnehmer bindend. Für kleinere Aufträge gilt der Lieferschein als Auftragsbestätigung.
* Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn der Auftragnehmer Ihnen schriftlich vor Abschluß des Geschäftes zustimmt.
2. Preise und Zahlungsbedingungen
* Als Kaufpreis gelten für alle Produkte die bei Vertragsschluß vereinbarten Preise; wenn nicht gesondert ausgewiesen, zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sollten nach Vertragsabschluß mehr als vier Monate vergangen sein, gelten die am Tage der Lieferung gültigen Listenpreise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Auftraggeber weist mindestens zwei Wochen vor Fristablauf auf die Anwendung dieser Regelung hin. Aufwendungen für Verpackung, Versand, Versicherung, Installation und Beratung werden gesondert berechnet.
* Die Rechnungen sind ohne jeden Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 1,4 % pro Monat zu berechnen, sowie eine angemessene Aufwandsentschädigung zu verlangen.
* Der Käufer kann gegenüber fälligen Zahlungsansprüchen aus der Leistung von Hardware keine Einwendungen erheben, die auf Fehlern, Schlechtleistungen und Verzögerungen im Rahmen der Lieferung von Softwareprodukten gestützt werden.
3. Lieferbedingungen
* Lieferfristen in Angeboten und Auftragsbestätigungen sind annähernde Angaben und nur dann verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich und schriftlich als verbindliche Lieferfristen bezeichnet werden. Jeglicher Schadensersatz oder sonstige Ansprüche aus einem etwaigen Lieferverzug sind ausgeschlossen.
* Ausführung und Abrechnung von Teillieferungen sind zulässig, sofern für den Auftraggeber eine teilweise wirtschaftliche Verwertbarkeit möglich ist. Beanstandungen von Teillieferungen berechtigen nicht zur Ablehnung der Restlieferung.
* Softwareprodukte werden unabhängig von anderen Produkten geliefert.
4. Versand und Gefahrtragung
* Der Versand erfolgt ausnahmslos auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Die Wahl der Versandart erfolgt durch den Auftragnehmer, sofern nichts anderes vereinbart worden ist.
o Die Gefahr geht mit Absendung ab Lieferort auf den Auftragnehmer über.
* Warenrückgaben können nur nach vorher eingeholter Zustimmung des Auftragnehmers erfolgen.
5. Eigentumsvorbehalt
* Die Leistungen des Auftragnehmers erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst auf den Auftraggeber über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus den Lieferungen des Auftragnehmers getilgt hat. Das gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte, vom Auftraggeber gesondert bestimmte Leistungen bezahlt wird.
* Ist zu befürchten, daß die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware gepfändet oder sonstwie in Anspruch genommen wird, ist der Auftragnehmer sofort zu benachrichtigen.
* Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware auf Kosten des Auftraggebers zurückzunehmen. Die Zurücknahme der Eigentumsvorbehaltsware ist nicht als Vertragsrücktritt anzusehen.
* Liegt ein Verzug mit den Zahlungen für selbst hergestellte Softwareprodukte vor, erlischt automatisch die Nutzungsbefugnis. Der Auftraggeber ist im Falle der unberechtigten Weiternutzung zum Ersatz des dem Auftragnehmer daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
6. Haftung und Gewährleistung
* Die Gewährleistungsfrist für alle neuen Komplettgeräte beträgt 30 Monate ab Auslieferungsdatum. Die Garantie erlischt, wenn durch unsachgemäßen Einbau von Komponenten das System beschädigt wird. Die Garantie erlischt weiterhin, wenn technische Veränderungen am Gerät durch dritte vorgenommen werden.
* Die Gewährleistungsfrist für alle neuen Produkte beträgt 24 Monate ab Auslieferungsdatum (EURO-Garantie). Wird vom Hersteller eine längere Gewährleistungsfrist zugesichert, bleibt diese unberührt. Bei Mängeln der Lieferung haftet der Auftragnehmer nach gesetzlicher Regelung mit folgender Einschränkung:
o Dem Auftragnehmer ist zunächst ein Recht auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung einzuräumen. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
o Das Recht des Auftraggebers, beim Fehlen zugesicherter Eigenschaften Schadensersatz nach gesetzlicher Regelung zu verlangen, ist nicht beschränkt.
o Der Auftragnehmer übernimmt eine Haftung nur nach Maßgabe dieser allgemeinen Bedingungen, es sei denn, der Schaden wurde durch Vorsatz oder grobe Fahrläßigkeit hervorgerufen.
* Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die aus dem Verlust aufgezeichneter Daten entstehen.
* Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr, daß die Software den betrieblichen Besonderheiten des Auftraggebers entspricht, sondern lediglich für die technische Brauchbarkeit der Software zum angegebenen Programmzweck. Bei unerlaubten Eingriffen in die Software entfällt jegliche Gewährleistung. Werden neue Programmentwicklungen (sowohl eigene als auch von dritten) dem Auftragnehmer unentgeltlich zur Verfügung gestellt, so übernummt der Auftraggeber für diese keine Gewähr.
7. Erfüllungsort und Gerichtsstand
* Erfüllungsort und Gerichtstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung einschließlich Urkunden- Wechsel- oder Scheckprozeß sowie Klage auf Herausgabe von Eigentumsware ist Torgau, soweit nicht zwingend ein anderer Gerichtsstand vorgeschrieben ist.
8. Schlußbestimmungen
* Änderungen und Ergänzungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
* Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen als unwirksam erweisen, so berührt das die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht.
Belgerner Systemtechnik
Steffen Rolle
An der Heide 35
D-04874 Belgern
Belgern, den 01.10.1998
Widerrufsrecht
Es gelten die Bestimmung des $312b BGB (ehemals Fernabsatzgesetz) sowie andere relevante Bestimmungen des BGB analog.
Impressum
BeST - Belgerner SystemTechnik
Inh. Steffen Rolle
An der Heide 35
D-04874 Belgern
Telefon: +49 171 6930855
E-Mail: info@Belgerner-SystemTechnik.de
Internet: www.Belgerner-SystemTechnik.de
Ust.-ID: DE-197056521
Versanddetails und Zahlungsmethoden
Versand siehe Punkt 4 AGB.
Wir sind stets bemüht, die für den Kunden günstigste Versandart zu wählen.
Im Versand wird als Zahlung bei Erstaufträgen Vorkasse angestrebt. Die Zahlung gegen Rechnung erfolgt ausschließlich an Bestandskunden. Individuelle Ausnahmen, insbesondere bei Vereinen, Schulen und sonstigen öffentlichen Trägern sind möglich.
Bei Ladenkauf oder Abholung erfolgt die Bezahlung der Ware in bar. Bestandskunden können auch gegen Rechnung bezahlen.