Das in einer sehr ruhigen Gegend gelegene Grundstück diente bisher als Freizeitgrundstück. Nun kann es in ein Wohngrundstück gewandelt werden und nach § 34 (Wie Nachbarbebauung) bebaut werden.
Das ehem. Freizeit-/ Gartenhäuschen müsste hierzu noch entfernt werden.
Zur Wandlung in ein Wohngrundstück muss eine "Feuerwehr Stellfläche" Straßenseitig hergestellt werden, was jedoch ohne Probleme möglich ist.