Das hier angebotene Einfamilienhaus ist ein ehemaliges Bauernhaus, welches 1954 in massiver Bauweise errichtet wurde. Bereits 1960 wurden die ersten Umbauten vorgenommen und seitdem das Haus um Anbauten erweitert und teilweise modernisiert. So wurde zum Beispiel 2014 eine neue Heizung eingebaut, auch das dach wurde erst vor wenigen Jahren neu gedeckt.
Nun wartet dieses Dornröschen auf geschickte Hände, die es wieder zum Leben erwecken. Nutzen Sie die Gelegenheit Ihren Traum vom Eigenheim, das Sie nach Ihren Vorstellungen sanieren können, zu verwirklichen.
Die Zulässigkeit von Bauvorhaben ist nach §34 BauGB zu beurteilen, das Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes.
Das Grundstück kann entsprechend dem Gebietscharakter zu Wohnzwecken, zur Ausübung von freien Berufen und nicht wesentlich störendem Gewerbe genutzt werden.
Gerne informieren wir Sie in einem persönlichen Gespräch über alle Einzelheiten und freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.