09.11.2024
29574 Ebstorf (Klosterflecken)
Das 2.252 qm große Eigentumsgrundstück liegt in einer ruhigen Wohnlage, das laut Bebauungsplan als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen ist. Auf dem Grundstück befindet sich ein Bestandsgebäude mit einer Fläche von etwa 161 m², das ursprünglich als Tierarztpraxis diente. Die Umgebung bietet ausreichend Parkmöglichkeiten für bis zu 15 Fahrzeuge und eignet sich ideal für eine gewerbliche oder wohnwirtschaftliche Nutzung.
Bestandsgebäude:
Das vorhandene 1986 erbaute Gebäude ist in einer offenen Bauweise errichtet und hat eine Länge von ca. 50 m. Das Gebäude bietet folgende Raumaufteilung:
- 4 Behandlungsräume im EG, die flexibel genutzt werden können
- Ein separates Wartezimmer
- Büroraum mit Zugang zur Terrasse, welche den Blick auf das Baugrundstück freigibt
- Gäste-WC am Eingang
- Ein weiterer Raum, der sich als Lager oder Lehrzimmer nutzen lässt
- Kleiner Abstellraum, der als Garage ungeeignet, jedoch ideal als zusätzliche Lagerfläche ist
- KG: Ein Waschraum und drei weitere Räume zur freien Nutzung
Der Kaminzug ist doppelt ausgeführt und ermöglicht bei einer Renovierung die Realisierung eines gemütlichen Kamins. Im Dachgeschoss steht eine großzügige, neu gedämmte Fläche mit einer Höhe von über 2 Metern zur Ver-fügung, die durch Fenster gut belichtet ist und weiteren Ausbaupotenzial bietet. Die Kunststofffenster sind dop-pelt verglast und die Dachfläche ist mit einer Folienabdichtung versehen.
Genehmigtes Neubauprojekt:
Ein Bauantrag für die Errichtung von 10 Wohneinheiten und 13 PKW-Einstellplätze liegt vor. Der Nachfrage ent-sprechend sind überwiegend kleine Wohnungen geplant, außerdem zwei große Wohnungen für Familien oder Wohngemeinschaften. Geplant ist die Überbauung/Umbauung des Bestandsgebäudes für eine gemeinschaftliche Nutzung und zwei WE. Im direkt anschließenden Neubau, welcher sich über drei weitere Häuser erstreckt, sind zwei Geschosse und 7 weitere WE geplant.
Der Neubau wird in offener Bauweise realisiert und ist auf eine gemeinschaftliche Nutzung ausgelegt. Die vorhan-denen Brandschutznachweise sowie alle erforderlichen Unterlagen für die Genehmigung sind vorhanden, sodass dem Baustart nichts im Wege steht.