Das Grundstück bietet die optimalen Bedingungen zur Errichtung eines exklusiven Einfamilienhauses. Es hat eine Größe von ca. 916 m2 und befindet sich in einer ruhigen und erstklassigen Lage von Echzell.
Der Bebauungsplans lautet wie folgt:
1.Vorschriften für die Baugestaltung:
1.1 Die Dächer aller Gebäude könne als Sattel-, Walm- oder Flachdächer ausgebildet werden. Die Dachneigung bei zweigeschossigen Gebäuden soll max. 30° betragen.
1.2 Zum Abstellen von Kraftfahrzeugen werden nur eingeschossige Garagen innerhalb der zur Bebauung freigegebenen Grundstücksflächen zugelassen. Die Garagen können auf der Grundstücksgrenze errichtet werden. Bei Nord - Süd -Straßen sind sie an der nördlichen, bei Ost - West - Straßen an der östlichen Grundstücksgrenze zu errichten. Ausnahmen von dieser Regelung für Eckgrundstücke sind zulässig.
2.Einfriedungen:
Die Straßeneinfriedungen dürfen eine Höhe von 1,20m von Oberkante fertigem Bürgersteig gemessen, nicht überschreiten, Sie sind als durchsichtige Zäune aus Holz oder Metall, auf niedrigem, bis 30cm hohem massiven Sockel auszuführen. Massive Zwischenpfeilersind nur an Ecken und Toren zulässig. Alle Einfriedungen sind ohne Absätze dem Straßengefälle anzupassen.
Holzwerk ist in braunen Farbtönen zu halten. Seitliche Grundstückseinfriedungen dürfen das Straßenbild nicht beeinträchtigen und nicht höher als 1,50m sein.
3.Vorgärten:
Die nicht bebauten Flächen zwischen Vordergebäuden und Straßenbegrenzungslinie sind als Vorgärten anzulegen und zu unterhalten. Die Anpflanzung mit Ziersträuchern ist erwünscht. Stellplätze für Kraftfahrzeuge dürfen nur hinter der Baugrenze liegen.