Diese kleine, aber gut geschnittene 3-Zimmer-Wohnung wurde im Erdgeschoss ( Hochparterre ) einer Wohnanlage in der Kornstraße 1-7 und Müllerstraße 5 + 5/1 mit insgesamt sechs Hauseingängen auf einem weitläufigen Grundstück mit einer Gesamtfläche von 5.152 qm errichtet.
Die Wohnung bietet auf einer Gesamtwohnfläche von ca. 59 qm drei gut zu möblierende Zimmer unterschiedlicher Größe, teilweise als Durchgangszimmer, sowie ein kleines Badezimmer mit Tageslicht und eine funktionale Küche, in der auch ein kleiner Essplatz eingerichtet werden kann.
Es gibt keinen Balkon.
Zur Wohnung gehören ein Kellerabteil im Untergeschoss, ein Speicherabteil im Dachspitz und ein Stellplatz im Freien auf dem Grundstück.
Die Wohnung und der Stellplatz erwirtschaften jährliche Mieteinnahmen in Höhe von 5.642.00 EUR zzgl. umlagefähiger Nebenkosten.
Die Wohnung ist seit langem vermietet. Der Stellplatz steht leer und kann neu vermietet werden.
Der Mieter ist im Rahmen der Privatisierung des Wohnungsbestandes durch eine Mieterschutzcharta bis zum 29.03.2032 gegen Eigenbedarfs- und Verwertungskündigungen geschützt. Eine zeitnahe Eigennutzung der Wohnung ist daher nicht möglich. Ein Verstoß gegen die Mieterschutzcharta wird mit hohen Vertragsstrafen sanktioniert.
Darüber hinaus handelt es ich um jedoch ein konventionelles Mietverhältnis, für das das allgemeine Mietrecht gilt (Kündigung wegen Zahlungsverzuges, Mieterhöhungen, Nebenkosten etc. ).
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