Das Grundstück mit ca. 390 m² liegt nicht im Bereich eines Bebauungsplanes. Die Bebauung richtet sich nach § 34 Abs. 1 BauGB. Das bedeutet, dass ein Vorhaben zulässig ist, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Auf dem Grundstück kann eine Doppelhaushälfte mit ca. 145 m² Wohnfläche errichtet werden. Es sind 2 KFZ-Stellplätze und 4 Fahrradabstellplätze auf dem Grundstück nachzuweisen.
Auf Wunsch senden wir Ihnen gerne die verschiedenen Bausatzungen zu.
Auf dem Grundstück steht noch ein Altgebäude aus dem Jahre ca. 1958.