Die Grundstücke sind für Einzelhausbebauung bzw. für Doppelhaushälften geeignet und liegen im Geltungsbereich des Bebauungsplans. Baurechtliche Fragen klären Sie am besten direkt mit dem Bauordnungsamt der Gemeinde Grenzach-Wyhlen.
Der jährliche Erbbauzins beträgt jährlich 8,18 €/qm. Die Grundstücksgrößen und Höhen der Erbbauzinsen sind den beigefügten PDF-Listen zu entnehmen. Die Anlieger- und Erschließungskosten von voraussichtlich ca. 250,00 €/qm sind vom Erbbaurechtsnehmer zu tragen. Diese werden nach Abschluss der Erschließungsmaßnahmen für das Gesamtgebiet nach den tatsächlichen Aufwendungen abgerechnet.