Es handelt sich um ein großes Grundstück mit 1.480m², das mit einem Einfamilienhaus im vorderen Teil bebaut ist.
Das Grundstück kann auch in 2 Baugrundstücke aufgeteilt werden. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 12 der Gemeinde Großhansdorf. Gemäß Aussage der Eigentümer ist im vorderen Bereich eine zweigeschossige Bauweise und im rückwärtigen Bereich eine eingeschossige Bauweise zulässig.
Es gibt bereits eine Planung für den Bau eines Viebrockhauses im rückwärtigen Grundstücksbereich. Bei Interesse kann diese Planung ausgehändigt werden.