https://www.youtube.com/watch?v=tYMLIKLfZXQ&t=17s
Allein beim Betrachten unserer Bertina gerät man in Entzücken. Sie ist so knuffig, weich und wuschelig.
Ihre Mutter wurde zur Kastration ins Tierheim in Schumen gebracht, als es wieder mal zu spät war. Die Welpen waren schon da, drei Stück an der Zahl. Wir ärgern uns jedes Mal darüber, dass die Besitzer nicht rechtzeitig kommen, um ihre Tiere kastrieren zu lassen. Die Mutter holte man nach der OP wieder ab, für die Welpen jedoch hatte man keine Verwendung. So kamen die drei Schwestern Bertina, Bertille und Bertuli ins Tierheim in Schumen.
Wir dürfen davon ausgehen, dass alle drei etwas größer werden. Sie wurden ungefähr im August 2022 geboren und mit nun knapp 8 Monaten sind sie noch nicht ausgewachsen.
Bertina bringt es jetzt schon mit ihren langen Beinen auf eine Schulterhöhe von ca. 50 cm.
Sie ist sehr lieb und uns Menschen gegenüber recht offen. Damit das so bleibt sollten sie und ihre Schwestern möglichst bald ausreisen dürfen. Je eher, umso besser. Möglicherweise sind sie bei Fremden noch etwas zurückhaltend, aber mit Geduld und viel Zeit, gerade am Anfang, wird der Bann schnell brechen.
Bertina kennt nichts außer dem Leben auf einem Hof und im Tierheim und muss an alles behutsam herangeführt werden. Was sie aber beherrscht, und das aus dem Effeff, ist die Hundesprache. Die wurde ihr in die Wiege gelegt und im Umgang mit ihresgleichen hat sie sie verfeinert. Bertina ist sehr verträglich mit Artgenossen und teilt den Auslauf mit ihren Schwestern und anderen jungen Hunden.
Wir wünschen uns für sie einen neuen Wirkungskreis, bevorzugt in ländlicher Umgebung. Gegen einen souveränen Artgenossen im neuen Zuhause spricht nichts. Im Gegenteil, er wird ihr die ersten Schritte erleichtern.
Bertina ist gechipt, entwurmt, geimpft und kastriert.
https://www.grund-zur-hoffnung.org/hunde/welpen-und-junghunde/bertina
Anschrift Tierschutzorganisation:
Grund zur Hoffnung e.V.
Büdesheimer Str. 7
61184 Karben
Grund zur Hoffnung e.V. besitzt eine Erlaubnis nach §11 Tierschutzgesetz und garantiert die Durchführung und/oder Dokumentation der gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen zur Tiergesundheit vor Abgabe eines Tieres.
Diese tierärztlichen Behandlungen werden in den EU-Heimtierausweis oder Impfpass eingetragen, welchen der neue Besitzer bei Übergabe des Tieres ausgehändigt bekommt.