https://www.grund-zur-hoffnung.org/hunde/welpen-und-junghunde/creamy/
Wie so viele Hunde wurde auch die hübsche Creamy (geb. ca. Februar 2024) im Viertel Trakiskia in Schumen ausgesetzt. Eine tierliebe Frau fand das kleine Würmchen und brachte sie ins Tierheim der Stadt.
Creamy wurde zu anderen jungen Hunden in einen Auslauf gesetzt. Sie zeigt sich ihnen und auch uns gegenüber sehr offen und aufgeschlossen. Sie kommt zu uns und lässt sich streicheln. Wenn auch im Tierheim Streicheleinheiten aus Zeitgründen Mangelware sind, so sind die wenigen doch mehr als sie in ihrem bisherigen Leben genießen durfte. Mit ihren Artgenossen ist sie verträglich und freut sich, dass sie nun mit den vielen Welpenfreunden etwas Abwechslung hat.
Das niedliche Hundemädchen durfte auch schon Leine und Halsband kennenlernen. Wir haben sie gemeinsam mit Cinderella vor dem Tierheim die Straße auf- und abgeführt. Sie hat ihre Sache für das erste Mal echt gut gemacht, erkundete die nähere Umgebung und nahm neugierig und interessiert die neuen Eindrücke auf. Die Wiese fand sie toll, lief auf und ab und ihr Schwänzchen stand vor lauter Aufregung und Freude gar nicht mehr still.
Creamy befindet sich noch im Wachstum, wir denken, sie wird eine mittlere Größe erreichen.
zeigt sich aktiv und bewegungsfreudig. Wir suchen für sie eine sportliche Familie, die auch bereit ist, der hübschen Hündin all das zu zeigen und beizubringen, was bisher noch nicht kennenlernen durfte. Das Leben in einem Haushalt mit all den unheimlichen Geräten ist ihr noch fremd und auch draußen warten auf Creamy noch viele Herausforderungen. Mit Ihrer Hilfe und guter Anleitung wird sie diese Herausforderungen ganz sicher meistern.
Creamy ist gechipt, entwurmt, geimpft und wird vor der Ausreise noch kastriert. Dann ist sie für einen Neustart bereit.
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Anschrift Tierschutzorganisation:
Grund zur Hoffnung e.V.
Büdesheimer Str. 7
61184 Karben
Grund zur Hoffnung e.V. besitzt eine Erlaubnis nach §11 Tierschutzgesetz und garantiert die Durchführung und/oder Dokumentation der gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen zur Tiergesundheit vor Abgabe eines Tieres.
Diese tierärztlichen Behandlungen werden in den EU-Heimtierausweis oder Impfpass eingetragen, welchen der neue Besitzer bei Übergabe des Tieres ausgehändigt bekommt.