Bei dem Gebäude handelt es sich um ein typisches Landarbeiterhaus mit eigener Brandwand (keine DHH) aus dem 18. oder 19. Jahrhundert.
Das Objekt wurde in den 1990er-Jahre grundlegend saniert und gedämmt. In den vergangenen zwei Jahren haben die Besitzer viel Zeit und Mühe investiert, um den Innenraum zu modernisieren.
Die Grundfläche im Erdgeschoss beträgt ca. 50 qm und verteilt sich auf einen großen Wohnraum mit offener Küche, Ess-Tresen, Wohnbereich und Kaminofen sowie auf ein großes Duschbad mit ebenerdiger Dusche, Waschbecken, WC und Waschmaschinenanschluss.
Im Flur führt eine Treppe ins ausgebaute Dachgeschoss.
Das gesamte Erdgeschoss wurde mit Fliesen in Holzdielen-Optik ausgelegt.
Der „Wamsler“ - Kaminofen sorgt auch an kühleren Tagen seh schnell für wohlige Wärme im ganzen Haus.
Das Obergeschoss mit einer Grundfläche von ca. 40 qm besteht aus einem kleinen Flur, von dem ein zweites Duschbad mit WC, eine Abstellkammer und zwei Zimmer (ein größeres und ein kleines) abgehen.
Diese beiden Zimmer sind mit Laminat ausgelegt.
Im gesamten Obergeschoss beträgt die maximale Deckenhöhe 1,90 Meter, unter den Dachschrägen entsprechend weniger.
Auf dem 679 qm großen Grundstück steht zudem ein teilunterkellertes Nebengebäude (Garage und Geräteschuppen) mit neuem Dach.
Ursprünglich war vorgesehen in die Garage ein Atelier einzubauen. Eine Toilette mit Waschbecken wurde bereits eingebaut. Der Austausch des Holz-Garagentores gegen eine Glas-Front mit Tür und Fenster würde dem Atelier sehr gut zu Gesicht stehen. Die Bauteile für die Glas-Front sind bei Bedarf bereits vorhanden.
Im Keller befindet sich die Pumpe mit Brunnenwasser, die die Grünflächen auf Grundstück versorgt.
Die Abwasserentsorgung erfolgt über eine ca. 2 Kubikmeter große Grube, die zuletzt 2016 renoviert wurde.
Im großzügigen, pflegeleichten Garten stehen ein Kirschbaum und einige Fliederbüsche.
Der unverbaute Blick reicht bis zum angrenzenden Wald, in dem sich zwei kleine Naturseen befinden. Ein wunderbarer Platz, um am Abend die Sonne beim Untergehen zuzusehen.
Kein Energieausweis nötig gemäß EnEV § 1 Abs. 3. Nr. 8 (Ferienhaus)