Die Geschichte von Bimba ist sehr, sehr traurig. Sie wurde als kleiner Welpe ausgesetzt und hatte das Glück, im Alter von drei Monaten adoptiert zu werden.
Leider ist ihr Frauchen verstorben und keiner ihrer Kinder möchte sich weiter um Bimba kümmern, weshalb die Arme jetzt mit ihren 11 Jahren zurück ins Tierheim kommen musste. Wir können nicht beschreiben, wie traurig und niedergeschlagen sie ist und es bricht uns das Herz, sie so zu sehen. Wir wünschen uns nichts mehr, als dass ein lieber Mensch mit großem Herzen sie adoptiert und ihr wieder all die Liebe schenkt, die sie ihr Leben lang erfahren hat.
Bimba ist eine ruhige, fügsame, sehr zärtliche, gutmütige, dankbare und liebe Hündin. Sie hat altersbedingt ihr Augenlicht verloren und sieht nur noch Schatten, aber das hindert sie nicht, ein normales Leben zu führen. Sie bewegt sich sehr gut und stösst nirgends an. Sie geht gerne spazieren und liebt es, wenn sie gestreichelt und mit Dosenfutter verwöhnt wird. Bimba versteht sich perfekt mit erwachsenen Menschen, mit Kindern, mit anderen Hunden und auch mit Katzen. Auch wenn sich Bimba mit anderen Hunden gut versteht, sollte die Vorstellung mit fremden Artgenossen sorgsam erfolgen. Im Haus benimmt sie sich sehr gut, Bimba ist stubenrein und kann warten, bis sie ausgeführt wird, um sich zu versäubern.
Infos aus Spanien
Rasse: Mischling
Geschlecht: weiblich
Alter: geboren ca. 06.01.2012
Grösse: 53 cm Schulterhöhe
Länge: 76 cm
Gewicht: 24 kg
Kastriert: Ja
Krankheiten: Keine bekannt
( Modepran )
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Sie könnte gechipt, geimpft, entwurmt, kastriert, auf Mittelmeerkrankheiten getestet und mit EU-Pass so schnell wie möglich nach Deutschland reisen.
Bei Interesse füllen Sie bitte das Anfrageformular aus und vergessen Sie nicht Ihre Telefonnummer anzugeben, damit wir uns schnellstens bei Ihnen melden können.
Übernahmegebühr - nach Absprache
Anschrift Tierschutzorganisation:
Pfotenhilfe Andalusien
Allensteiner Str. 25
30880 Laatzen
Pfotenhilfe Andalusien besitzt eine Erlaubnis nach §11 Tierschutzgesetz und garantiert die Durchführung und/oder Dokumentation der gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen zur Tiergesundheit vor Abgabe eines Tieres.
Diese tierärztlichen Behandlungen werden in den EU-Heimtierausweis oder Impfpass eingetragen, welchen der neue Besitzer bei Übergabe des Tieres ausgehändigt bekommt.