Unser Pirata hat seinen Namen bekommen, weil er nur ein Auge hat, was ihn aber überhaupt nicht beeinträchtigt und daran hindert, ein ganz normales Leben zu führen.
Pirata wurde ungefähr im Januar oder Februar 2024 ausgesetzt und irrte seither in den Straßen der Gemeinde umher, in der er ausgesetzt worden war.
Leider hat sich seitdem er bei uns im Tierheim ist, niemand für ihn interessiert oder jemals nach ihm gefragt. Er bleibt einfach immer irgendwie unbemerkt, was uns sehr leidtut, denn er ist ein so niedlicher und knuddeliger Vierbeiner, in den man sich einfach verlieben muss.
Charakterlich ist Pirata ein absoluter Schatz. Er ist gutmütig, sehr lieb, anhänglich und sozialverträglich. Er versteht sich mit allen anderen Hunden, egal ob mit Rüden oder mit Hündinnen und auch mit Katzen.
Er ist ein Hund, der auf jeden Fall die Bestnote verdient und somit auch in eine Familie vermittelt werden soll, in der genau das geschätzt wird und er von Herzen geliebt und liebevoll umsorgt wird. Pirata soll ein wunderschönes Zuhause bekommen und Teil einer verantwortungsbewussten und liebevollen Familie werden.
Wenn Sie diese Familie sind und diesen tollen Hund bei sich aufnehmen möchten, dann lassen Sie es uns ganz schnell wissen.
Pirata wartet auf Sie
!!!!
Infos aus Spanien
Rasse: Mischling
Geschlecht: männlich
Alter: geboren ca. 21.01.2021
Grösse: 55 cm Schulterhöhe
Länge: 71 cm
Gewicht: 17 kg
Kastriert: Nein
Krankheiten: Keine bekannt
( Modepran )
Möchten Sie Pirata bei sich aufnehmen und einen glücklichen Hund aus ihm machen?
Er könnte gechipt, geimpft, entwurmt, kastriert, auf Mittelmeerkrankheiten getestet und mit EU-Pass so schnell wie möglich nach Deutschland reisen.
Bei Interesse füllen Sie bitte das Anfrageformular aus und vergessen Sie nicht Ihre Telefonnummer anzugeben, damit wir uns schnellstens bei Ihnen melden können.
Übernahmegebühr 430,00 inklusive Transportkosten
Anschrift Tierschutzorganisation:
Pfotenhilfe Andalusien
Allensteiner Str. 25
30880 Laatzen
Pfotenhilfe Andalusien besitzt eine Erlaubnis nach §11 Tierschutzgesetz und garantiert die Durchführung und/oder Dokumentation der gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen zur Tiergesundheit vor Abgabe eines Tieres.
Diese tierärztlichen Behandlungen werden in den EU-Heimtierausweis oder Impfpass eingetragen, welchen der neue Besitzer bei Übergabe des Tieres ausgehändigt bekommt.