Chamomile, was übrigens Kamille bedeutet, ist gut auf ihrer Pflegestelle in 97816 Lohr angekommen. Hier zeigt sie sich nach ein paar Tagen als sehr verschmuste, liebe Fellnase. Sie ist super verträglich mit den anderen Pflegis, hat wunderschöne grüne Augen und kann besucht, kennen gelernt und adoptiert werden.
Alter gemäss Pass: 11/2022
Rasse: EHK
Farbe: grau-schwarz getigert mit weißen Flecken
Geschlecht: weiblich
Kastriert: ja
Impfungen: vollständig (Tollwut, Mehrfachimpfung)
Krankheiten: keine bekannt, negativ auf Felv und FIV getestet
Verträglich mit Katzen: ja
Verträglich mit Hunden: wahrscheinlich
Kinderfreundlich: wahrscheinlich
Freigänger/Wohnungshaltung: Wohnungshaltung mit gesichertem Balkon oder Freigang in ruhiger, sicherer Gegend nach ausreichender Eingewöhnungszeit und Zutraulichkeit.
Charakter: Chamomile wurde alleine und mit einem verletzten Schwänzchen von einer unserer Tierschützerinnen im Gras gefunden. Diese brachte sie sofort in die Tierklinik. Dort wurde festgestellt, dass das betroffene Stück amputiert werden musste. Da es nur ein kleines Stückchen war, fällt es kaum auf. Auch das Fell wächst mittlerweile nach. Nun geht es Chamomile wieder gut und sie ist bereit für die Ausreise in ihr neues Leben. Sie ist total verschmust und kuschelt sehr gerne, nachdem sie sich eingewöhnt hat. Chamomile freut sich auf ihr neues Zuhause mit vorhandenen, altersmäßig passenden, Artgenossen oder bringt gerne eine Katzenfreundin mit, falls keine vorhanden ist, da sie super sozialisiert ist und nicht in Einzelhaltung vermittelt wird.
Geeignet für: alle Katzenliebhaber, die die Zeit und Geduld haben, eine junge Katze ihr Leben lang artgerecht zu halten.
Aufenthaltsort: 97816 Lohr
Vermittlung: über den Verein Fellkinder in Not e.V. nach positiver Vorkontrolle mit Schutzvertrag gegen eine Schutzgebühr.
Stand Steckbrief: 14.11..2024
E-Mail: elke.g@fellkinder-in-not.de
Kontakt Elke Grossmann
Anschrift Tierschutzorganisation:
Fellkinder in Not e.V.
Postfach 02
97276 Margetshöchheim
Fellkinder in Not e.V. besitzt eine Erlaubnis nach §11 Tierschutzgesetz und garantiert die Durchführung und/oder Dokumentation der gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen zur Tiergesundheit vor Abgabe eines Tieres.
Diese tierärztlichen Behandlungen werden in den EU-Heimtierausweis oder Impfpass eingetragen, welchen der neue Besitzer bei Übergabe des Tieres ausgehändigt bekommt.