Das erschlossene Baugrundstück (im Lageplan Flurst. 67/8) liegt im Geltungsbereich der Innenbereichssatzung der Gemeinde Martfeld. Ein Bebauungsplan existiert danach für diese Fläche nicht. Die Bebauung richtet sich nach Art und Weise der Bebauung in der Nachbarschaft. Die Baufläche kann demnach mit einem Einzelhaus, aber auch mit einem Doppelhaus bebaut werden. Voraussetzung ist, das für das Gebäude nur eine Zufahrt von der öffentlichen Straße geschaffen wird. Der rückwärtige Bereich, also die Fläche im Anschluss an Ihren Garten ist landwirtschaftlich geprägt und darf nicht bebaut werden. Eine Bebauung mit einem Wohnhaus mit teilgewerblicher Nutzung ist möglich muss im Einzelfall aber mit der Baubehörde abgestimmt werden.