Verkauft wird das Aneignungsrecht des Landes NRW (§ 928 II BGB) des herrenlosen Flurstücks 507, Flur 3, Gemarkung Mülheim-Dümpten, Amtsgericht Mülheim an der Ruhr in 45475 Mülheim-Dümpten.
Das Flurstück ist seit dem 24.01.2019 herrenlos.
Bei dem herrenlosen Flurstück handelt es sich um eine ca. 83 m² große Garagenhoffläche. Das Flurstück beginnt in der Breite und läuft dann schmal zu. Es folgt der Form eines Trapezes.
Abteilung II und III des Grundbuchs sind lastenfrei.
Es liegt kein rechtskräftiger Bebauungsplan vor. Die baurechtliche Bewertung/ Bebaubarkeit richtet sich nach §34 BauGB (ungeplanter Innenbereich). Die nähere Umgebung ist durch Einfamilienhäuser geprägt.
Aktuell wird das Flurstück als private Zufahrtsfläche bzw. Garagen-Vorplatz der Anwohner
zur Erschließung von fünf Garagen genutzt.