Objektbeschreibung: Das 1969 erbaute Wohn- und Geschäftshaus liegt im Münchner Stadtteil Lochhausen ganz im Westen der Landeshauptstadt. Die Grundstücksfläche beträgt 1.194 m². Das Wohn- und Geschäftshaus hat vier Wohnungen und eine Gewerbeeinheit.
Zudem sind großzügige Kellerräume und zwei Einzelgaragen vorhanden. Im Hof befinden sich einige Stellplatzflächen. Eine Wohnung wird von der derzeitigen Eigentümerin selbst genutzt. Die weiteren Wohnungen sind, z.T. befristet, vermietet. Der Gewerbemietvertrag läuft im nächsten Frühjahr bei entsprechender Kündigung aus und kann neu verhandelt werden.
Lagebeschreibung: Das Objekt befindet sich im Kleiberweg, der dort auf eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h beschränkt ist. Fußläufig ist der S-Bahnhof Lochhausen in ca. 500 m Entfernung zu erreichen. Hier verkehrt die Linie S3 im 20-Minutentakt in die Münchener Innenstadt, zudem stehen im Berufsverkehr Taktverstärker zur Verfügung.
Die Fahrzeit zum Fernbahnhof München-Pasing beträgt ca. 6 Minuten und in die Münchner Innenstadt ca. 20 Minuten.
Der Stadtteil Lochhausen ist verkehrsgünstig gut gelegen, da in nur 2,4 km Entfernung die Autobahnauffahrt zum Autobahnring A99 liegt. Von diesem sind die Autobahnen A8, A92, A9 und A96 hervorragend erreichbar. Je nach Verkehrslage sind Sie beispielsweise auch in einer guten halben Stunde mit dem PKW am Flughafen München.
In Lochhausen selbst befinden sich einige Geschäfte und Dienstleister. Größere Einkaufsmöglichkeiten sind im benachbarten Gröbenzell vorhanden. Der nächstgelegene Kindergarten liegt 120 m und eine Grundschule ca. 600 m entfernt.
Das Naherholungsgebiet Aubinger Lohe finden Sie in lediglich einem halben Kilometer Entfernung. Durch seine Nähe lädt es zum Spazierengehen oder Joggen ein.
Raumaufteilung: Die Wohnung im Erdgeschoss (von der Eigentümerin selbst genutzt) hat eine Wohnfläche von ca. 126 m². Sie ist hochwertig ausgestattet und umfassend modernisiert. An das ca. 40 m² große Wohn-Esszimmer schließt sich die offene Küche (ca. 11 m²) an. Vom Wohnzimmer gelangt man auch in den Wintergarten, der die angenehme Wohnatmosphäre vervollständigt. Badezimmer und WC sind separat. Drei weitere Zimmer (21,5 m², 16 m² und 10 m²) vervollständigen die Wohnung.
Im Obergeschoss befinden sich zwei Wohnungen. Zum einen handelt es sich um eine 2-Zimmerwohnung mit separater Küche und Balkon. Die Wohnung hat eine Gesamtfläche von ca. 59 m². Die zweite im Obergeschoss befindliche Wohnung hat eine Fläche von ca. 68 m². Es handelt sich ebenfalls um eine 2-Zimmerwohnung mit insgesamt 77 m² Wohnfläche. Die insgesamt 48 m² große Dachterrasse wurde hierbei zu einem Viertel angerechnet. Im Dachgeschoss des Hauses befindet sich eine ca. 58 m² große 2-Zimmerwohnung, die ebenfalls hochwertig und modern ausgestattet ist. Sie verfügt über eine Loggia als Dachausschnitt. Die Gewerbeeinheit im ebenerdigen Untergeschoss (Hanglage) mit den zugehörigen mitvermieteten Lager- und Kellerräumen, hat eine Gesamtnutzfläche von ca. 283 m². Grundsätzlich wäre die Fläche auch in zwei Einheiten zu unterteilen. Zwei separate Zugänge sind vorhanden.
Das Gebäude wird über eine erst im letzten Jahr eingebaute Gasheizung zentral beheizt. Die Fenster wurden im Jahr 2020 ausgetauscht. Alle Wohnungen wurden in den letzten Jahren umfassend modernisiert und neu ausgestattet. Die Elektroverkabelung wurde teilerneuert.
Wohnung 1: Erdgeschoss (126 m²) und eine Garage - mietfrei, derzeit von der Eigentümerin genutzt
Wohnung 2 (OG): 68 m² - Kaltmiete 1.300 €
Wohnung 3 (OG): 59 m² - Kaltmiete 770 €
Wohnung 4 (DG): 58 m² - Kaltmiete 800 €
Gewerbe mit Stellplätzen im Hof und einer Garage: Kaltmiete 1.550 € (neu zu verhandeln zum 01.03.2025)
Sonstiges: Für das Wohn- und Geschäftshaus wurde bereits eine Aufteilung in Wohnungseigentum initiiert. Die Aufteilung ist noch nicht erfolgt. Sie kann allerdings von einem Käufer grundsätzlich jederzeit vollendet werden. Die Abgeschlossenheitsbescheinigung sowie der Entwurf einer Teilungserklärung liegen bereits vor. Grundsätzlich kann das Objekt daher auch in Teilen erworben werden. Eine Aufteilung löst allerdings hinsichtlich der Wohnungseigentumseinheiten, die zu Wohnzwecken vermietet sind, Vorkaufsrechte der Mieter sowie einen verlängerten Schutz vor Eigenbedarfskündigungen aus. Derzeit bestehen diese Einschränkungen noch nicht. Wenn das Objekt in seiner Gesamtheit erworben wird, kann ein Käufer selbst entscheiden, ob eine Aufteilung Wohnungseigentum erfolgen soll oder nicht.
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