Abrissgrundstück ohne Keller in Münsterer Altstadtlage (Mischgebiet) zu verkaufen!
Die Bebauung richtet sich nach Paragraph 34 BauGB (wie Nachbarbebauung).
Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Gemäß Gespräch mit dem Kreisbauamt Darmstadt könnte bei einer Neubebauung vollflächig an das 2,5 geschossige Nachbargebäude (An der Kirche 11) mit einem maximalen Baukörper von ca. 10,5m x 17,0m angebaut werden. Demnach würde sich eine Bruttogeschossfläche von ca. 446,25m² ergeben ((Baukörper: 10,50m x 17,00m) x 2,5 Geschosse).
Die Zufahrt sollte dann über die Borngasse geschehen. Bei mehreren Wohneinheiten sind dann zwingend zusätzliche PKW-Stellplätze im Erdgeschoss des Baukörpers nachzuweisen, da die übrige Hoffläche wahrscheinlich nur bis maximal 3-4 PKW-Stellplätze ausreicht.
In der Stellplatzsatzung von Münster sind bei normalen Wohngebäuden folgende Stellplatzordnungen festgehalten:
- 1 PKW-Stellplatz bis 45m² Wohnfläche je Wohnung
- 2 PKW-Stellplätze ab 45m² Wohnfläche je Wohnung
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