Sind Sie handwerklich geschickt, lieben Details und träumen von einem, Haus das von den anderen heraussticht? Dann haben wir womöglich genau das Richtige für Sie.
In einer beliebten Lage von Neckargemünd, Ortsteil Kleingemünd, wurde im Jahr 1953 dieses freistehende Einfamilienhaus auf einem, für heutige Verhältnisse, großen Grundstück mit 611 m² Fläche erbaut. Insgesamt stehen Ihnen etwa 119 m² Wohnfläche zur Verfügung, welche sich auf zwei Etagen verteilen.
Im Erdgeschoss befindet sich ein Arbeitszimmer, ein Esszimmer mit Zugang zur Küche, ein Wohnzimmer, ein Flur und ein Gäste-WC. Das Wohnzimmer ist sehr geräumig und Dank der großen Fenster zudem sehr hell. Außerdem ist das Zimmer mit einem Kachelofen ausgestattet, welcher durch sein individuelles Aussehen heraussticht.
Im Obergeschoss stehen Ihnen drei Schlafzimmer und ein Badezimmer zur Verfügung. Eins der Zimmer verfügt über einen direkten Zugang zum Badezimmer. Aus dem Flur geht es raus auf den Balkon, von hier aus können Sie traumhafte Aussichten genießen.
Bei Bedarf, kann im Dachgeschoss, der großen Raum zu einem weiteren Zimmer ausgebaut werden. Im Untergeschoss befinden sich der Heizungsraum, ein Kellerraum sowie eine Waschküche mit einem praktischen Zugang zum Garten.
Zum Haus gehört ein großer Garten mit Terrasse. Der Zugang hierzu ist sowohl aus dem Flur im Erdgeschoss möglich als auch aus dem Untergeschoss. Der Garten bietet Ihnen viel Platz, um sich entfalten zu können und Ihr Rückzugsort ganz nach Ihren Bedürfnissen zu gestalten.
Abgerundet wird das Angebot durch eine Garage und einem Stellplatz unmittelbar davor.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass das Haus sich in einem sanierungsbedürftigen Zustand befindet. Eine Kernsanierung ist vor dem Einzug unumgänglich.
Die Lage und die einzelnen Facetten an diesem Haus sind einzigartig. Trauen Sie sich und machen es zu Ihrem Zuhause.
Wenn Sie jedoch einzig von der Lage interessiert sind, so steht einem Abriss und Neubau nichts im Wege. Einen Bebauungsplan gibt es für diese Gegend nicht, hier ist nach §34 BauGB entsprechend vorzugehen, Nachbarschaftsbebauung. Lediglich die Einhaltung der Abstände zum Nachbargrundstück sowie die Stellplatzverordnung müssen beachtet werden.