Kurzbeschreibung
Bauträgergrundstück für Einfamilienhaus/Doppelhaushälfte in Niederkassel-Mondorf
Objekt
Bebaubarkeit:
Der Flächennutzungsplan weist für dieses Areal W (Wohnbaufläche) aus. Für das Grundstück existiert kein Bebauunsplan, so dass sich die Bebauung nach §34 BauGB richtet. Das Grundstück hat eine Breite von ca. 26,5 m und eine Tiefe von max. ca. 90 m. Die umliegende Bebauung ist überwiegend durch Doppel- und Einfamilienhaushälfte geprägt. Entsprechend der umliegenden Bebauung wäre nach einer entsprechenden Grundstücksparzellierung eine Bebauung z.B. mit Doppelhaushälften denkar. Mit Vorbescheid vom 10.12.2020 wurde eine Bauvoranfrage für 3 Gebäude als 2-Familienhäuser genemigt und am 24.01.2023 ein positiver Vorbescheid für 6 Doppelhaushälften erteilt. Die Darstellung können Sie in beigefügten Lageplänen ersehen. Gerne können wir Ihnen hierzu auch weiterführende Unterlagen auf Wunsch zur Verfügung stellen. Da das Grundstück in östlicher Richtung annähernd an die Landesstraße L 269 angrenzt und dort von Straßenbau NRW eine Schallschutzwand entlang der L 269 realisiert werden soll, wird zum Bau, Prüfung und Unterhaltung eine dauernd beschränkte Nutzung von rd. einer Teilfäche von rd. 127 m² von Straßenbau NRW beansprucht. Mit Bescheid vom 22.11.2002 wurden die Erschließungsbeiträge für das Grundstück abgerechnet. Die direkten Nachbargrundstücke, Flurstück 326 (Weg) gehört der Stadt Niederkassel und Flurstück 851 dem Land NRW, was hiermit nachgewiesen wird.