Dieses Reihenmittelhaus aus dem Baujahr 1964, befindet sich in einer guten Lage in Nürnberg Altenfurt. Mit einer Wohnfläche von ca. 110,58 m², verteilt auf 5 Räume, bietet das Haus viel Potenzial - befindet sich jedoch in einem renovierungsbedürftigem Zustand. Die Grundstücksgröße umfasst ca. 132,00 m² zuzüglich weiterer Grundstücksanteile, laut Grundbuch
Durch den Eingangsbereich gelangen Sie in die Küche, das Gäste-WC sowie das gut geschnittene Wohnzimmer, das direkten Zugang zur Terrasse und in den Garten bietet.
Die Küche führt in den voll unterkellerten Bereich des Hauses. Im Keller befinden sich die Ölheizung aus dem Jahr 1988 und die Öltanks mit einem Fassungsvermögen von ca. 2.000 Litern. Ein großer Kellerraum mit Gartenzugang und ein Gasdurchlauferhitzer, der für das Warmwasser in der Badewanne im Obergeschoss sorgt.
Warmwasser in der Küche sowie an den Waschbecken im Ober- und Dachgeschoss wird über einen Boiler erzeugt.
Im Obergeschoss befinden sich ein geräumiges Schlafzimmer (ca. 17,00 m²), ein Kinderzimmer (ca. 7,00 m²) und ein Arbeitszimmer (ca. 9,00 m²).
Zudem gibt es ein kompakt geschnittenes, innenliegendes Badezimmer mit Badewanne, WC und Waschbecken.
Das Dachgeschoss wurde etwa 1978 zu einem Studio (ca. 22,00 m²) ausgebaut und bietet sich ideal als Schlafzimmer mit Ankleide oder als Jugendzimmer an. Eine Ausziehtreppe führt zum Spitzboden, der als Stauraum für saisonale Gegenstände genutzt werden kann.
Der Zustand des Hauses ist überwiegend renovierungs-bedürftig und entspricht größtenteils dem Ursprungsbaujahr. Die wärmeschutzverglasten Kunststofffenster wurden vor etwa 30-35 Jahren eingebaut, die Ölheizung stammt aus dem Jahr 1988 und das Dach ist noch im Originalzustand. Auch die Wände, Böden sowie das Badezimmer entsprechen der Ausstattung aus den 1960er Jahren.
Das Haus steht derzeit leer und kann sofort renoviert oder bezogen werden.
Der Bodenrichtwert für das Grundstück liegt zum Stichtag 01.01.2024 bei 830,00 €/m².
Gerne stehen wir Ihnen für einen Besichtigungstermin zur Verfügung!
Hinweis: Im Falle eines Kaufs sind wir gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG (Geldwäschegesetz) verpflichtet, eine Kopie Ihres Personalausweises zu fertigen.