In unserem Exposé präsentieren wir ein attraktives Teilungsgrundstück im vorderen Bereich, das mit einer Fläche von 500 m² ideal für Bauvorhaben geeignet ist. Mit einer Breite von 20 Metern an der Straßenseite und einer Tiefe von 25 Metern bietet es ausreichend Platz für die Realisierung eines individuellen Wohntraums.
Für die Bebauung dieses Grundstücks gilt nach §34 BauGB die Regelung der Nachbarschaftsbebauung, was bedeutet, dass sich die geplante Bebauung in die Struktur und das Erscheinungsbild der umliegenden Bebauung einfügen muss. Im Rahmen einer ersten Voranfrage beim zuständigen Bauamt der Gemeinde Panketal wurden wichtige Rahmenbedingungen für den Kauf und die Bebauung des Grundstücks festgelegt.
Einer der zentralen Punkte betrifft die zulässige Grundflächenzahl (GRZ), die hier bei 0,3 liegt. Dieser Wert gibt an, dass bis zu 30% der Gesamtfläche des Grundstücks bebaut bzw. versiegelt werden dürfen. Zu den versiegelten Flächen zählen unter anderem das Wohnhaus selbst, Zufahrtswege, Stellplätze, Garagen und ein Pool. Es ist dabei wichtig, eine harmonische Integration des Neubaus in die bestehende Umgebungsbebauung zu gewährleisten, um das charakteristische Bild der Nachbarschaft zu bewahren.
Ein weiterer wesentlicher Aspekt betrifft die Firsthöhe des geplanten Gebäudes, die gemäß den Vorgaben des Bauamts einen Richtwert von maximal 8,50 Metern nicht überschreiten darf. Diese Beschränkung dient dazu, ein stimmiges Gesamtbild innerhalb der Wohngegend zu erhalten und die Sichtachsen sowie die Lichtverhältnisse für die angrenzenden Grundstücke nicht negativ zu beeinflussen.
Zusammenfassend bietet dieses vordere Teilungsgrundstück in Panketal eine hervorragende Basis für Ihr Bauvorhaben, wobei sowohl die Möglichkeiten als auch die Auflagen genau berücksichtigt werden müssen, um ein harmonisches und genehmigungsfähiges Projekt zu realisieren.
Auf dem Grundstück steht zusätzlich eine Blechgarage, die für einen geplanten Neubau eines Hauses entfernt werden muss.
Weitere Informationen zum Grundstück erhalten Sie bei einem Besichtigungstermin vor Ort.