Zum Verkauf steht ein unbebautes Grundstück welches seit Jahrzehnten mit herrlichen Obstbäumen bepflanzt ist.
Die Bebauung ist hier nach § 34 BauGB entsprechend der Nachbarbebauung möglich, sodass hier sowohl ein Bungalow als auch ein Mehrfamilienhaus verwirklicht werden kann.
Einzige Einschränkung ist eine Abstandsflächenübernahme zu Gunsten von Flst. 1427/10 im südlichen Grundstückseck auf einer Fläche von 3 x 5 m - siehe Einzeichnung in der Anlage.