Lage: Das südlich der Bundeshauptstadt Berlin gelegene Rangsdorf im Landkreis Teltow-Fläming vereint ländliche Beschaulichkeit inmitten der märkischen Landschaft mit dem kulturellen Leben in den nahe gelegenen Städten Potsdam und Berlin. Die hervorragende verkehrliche Anbindung durch die B 96, den direkten Autobahnanschluss der A 10 (Südlicher Berliner Ring), die Regionalbahn sowie mehrere Buslinien ermöglichen es, die Angebote - besonders der Hauptstadt - problemlos zu nutzen.
Die Infrastruktur ist gut ausgebaut. Einkaufs- (Südringcenter) und Erholungsmöglichkeiten (Strandbad) sowie ein gutes Bildungsangebot (von Kindertagesstätten bis zum Fontane-Gymnasium) zeichnen Rangsdorf aus.
Die ausgedehnten Waldgebiete und weitreichenden Feldwege der Umgebung laden zu erholsamen Spaziergängen und interessanten Ausflügen entlang des Rangsdorfer Sees ein.
Objekt: Bei dem angegebenen Kaufpreis handelt es sich um eine Kaufpreisvorstellung. Es wird um Abgabe eines Kaufpreisangebotes bis zum 20.07.2024 gebeten.
Die Liegenschaft ist eingezäunt und von der Straße "Im Zeisignest" aus teilweise einsehbar. Eine Besichtigung ist am Dienstag, den 02.07.2024 um 12:00 Uhr sowie am 16.07.2024 um 14:00 Uhr möglich.
Das zu veräußernde, etwa von Ost nach West ausgerichtete Grundstück ist nahezu rechteckig geschnitten. Die Grundstücksbreite beträgt ca. 20 m und die Grundstückstiefe ca. 41 m. Die Liegenschaft ist mit einem Bungalow sowie einem Nebengebäude sowie Carport bebaut. Die Gebäude sind nicht beheizbar und befinden sich in einem altersgerechten Zustand.
Das Geländeprofil des Flurstücks fällt von West nach Ost kontinuierlich ab. Der Übergang von der östlichen Grundstücksgrenze zur Straße "Im Zeisignest" ist deutlich steiler. Die Zufahrt bzw. der Zugang zum Carport/Grundstück erfolgt insofern über eine befestigte Rampe.
Das Grundstück wird über die öffentlich gewidmete und zum Teil befestigte Straße "Im Zeisignest" erschlossen. Der in südlicher Richtung ansteigende Straßenverlauf endet in einer Sackgasse.
Das Grundstück ist über einen elektrischen Hausanschluss sowie trink- und schmutzwasserseitig an die entsprechenden Leitungen im öffentlichen Bereich angeschlossen.
Das Angebotsobjekt liegt vermutlich im unbeplanten Innenbereich und ist nach § 34 BauGB entsprechend der bebauten Umgebungsbebauung grundsätzlich bebaubar. Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als Wohnbaufläche (W) dargestellt, wobei die Darstellung für Einzelbauvorhaben unverbindlich ist. Die Gemeinde hat u. a. eine Niederschlagswasserentsorgungs-, eine Baumschutz- und eine Stellplatzsatzung erlassen, die bei einer eventuellen Bebauung zu beachten sind.
Weitere Informationen entnehmen sie bitte dem ausführlichen, hier anliegenden Exposé.