Handling — Richtiges Verhalten nach einem UnfallGültig für: Allgemein |
V: 2013.05.30.02 || Tipps & Tricks - Übersicht || markt.de-Fahrzeugteile-Lexikon |
Allgemeines
Unfälle im Straßenverkehr gehören bedauerlicher Weise zum Alltag. Vermeintlich, im Nachhinein betrachtete vermeidbare Situationen, haben Ärger und stellenweise starke Emotionen zur Folge. Richtiges Handeln ist aber besonders hier besonders wichtig, um die Situation schnell aufzuklären und aufzulösen, und um alle beteiligten Parteien zufrieden zu stellen. Das uneingeschränkte Schuldeingeständnis des Einen ist oftmals eine unerreichbare Situation, denn ein Verkehrsunfall bedeutet in der Regel auch mit unter hohe Kosten für den Verursacher.
Wir möchten Ihnen hier ein paar Tipps mt auf den Weg geben, um in einer Unfallsituation richtig handeln zu können. Richtiges Verhalten kann im Zweifelsfall auch das Leben anderer Personen schützen.
Verhaltenstipps
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Verletzte
Werden Sie sich über Ihren eigenen Zustand bewusst. Prüfen Sie für sich selbst, ob Sie sich bewegen können, oder beispielsweise einen harten Aufprall, besonders am Kopf, erlitten haben. Sind Sie sich über Ihren eigenen Zustand im Klaren und können sich ausreichend bewegen, sollten Sie nach weiteren Insassen in Ihrem Fahrzeug schauen und deren Zustand abklären. Tun Sie dies' ebenso gewissenhaft wie bei sich selbst. Liegen keine schweren Verletzungen vor und leidet niemand unter starken Schmerzen, sollten Sie versuchen das Fahrzeug so schnell wie möglich unter Beachtung jeglicher Gefahren zu verlassen. Bringen Sie sich zunächst in Sicherheit. Sollten Sie selbst oder andere Insassen über starke Schmerzen klagen, verändern Sie bitte nicht die Körperlage, da besonders Schädigungen im Halswirbelbereich bei falscher Bewegung zu scherwiegenden Folgeverletzungen führen können. Veranlassen Sie weitere Personen in diesem Fall den Notruf unter der allgemein gültigen Rufnummer „112“ zu verständigen. In jedem Fall sind Sie verpflichtet, Hilfebedürftigen Personen Ihre Hilfe im Rahmen Ihrer eigenen Möglichkeiten und ohne eine Selbstgefährdung anzubieten.
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Der typische Blechschaden
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Sicherung der Unfallstelle
Sind alle Insassen in Sicherheit, müssen bzw. sollten Sie die Unfallstelle mit einem Warndreieck sichern. In der Stadt sind hier 50m, auf Landstraße 100m und auf Autobahnen 200m Abstand zur Unfallstelle vorgeschrieben. Legen Sie am besten die Umverpackung des Warndreiecks auf den Fahrersitz, um es später nicht zu vergessen.
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Polizei
In den meisten Unfallsituationen handelt es sich lediglich um Schäden am Material. Durch die heute standartmäßige passive und aktive Sicherheit der Fahrzeuge konnte das Verletzungsrisiko von Insassen stark gesenkt werden. In jedem Fall sollte die Polizei hinzugezogen werden, um ein amtliches Beweisprotokoll zu erhalten, dass Ihnen bei der Kommunikation mit Ihrer Versicherung sehr hilfreich sein wird. -
Fotos
Sollten Sie die Möglichkeit haben, fotografieren Sie die unveränderte Unfallsituation. Achten Sie dabei darauf, dass auf den Fotos amtliche Kennzeichen, genaue Position der Fahrzeuge zueinander und auch die Lage der Situation im gesamten Straßenbild zu erkennen sind. Diese Fotos können im Zweifelsfall als wertvolle Beweise dienen.
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Zeugen
Machen Sie sich in der nächsten Umgebung auf die Suche nach Zeugen, die die Unfallsituation beobachtet haben könnten. Ideale Zeugen sind Personen, die nicht am Unfall beteiligt waren und mit denen Sie nicht bekannt sind. Insassen vorausfahrender oder hinter Ihnen befindlicher Fahrzeuge vor dem Unfall sind hier sehr hilfreich, aber auch Personen, die möglicheweise die Gesamtsituation durch ein Schaufenster oder auf dem Bordstein als Fußgänger beobachtet haben könnten kommen in Frage. Wichtig ist, dass Sie Namen und Telefonnummern der betreffenden Personen notieren, um Ihrer Versicherung eine geeignete Zeugenliste vorlegen zu können. -
Verständigung mit dem Unfallgegener
Treten Sie in Kontakt mit Ihrem Unfallgegener. Bleiben Sie dabei absolut ruhig und vermeiden Sie direkte Schuldzuweisungen, um eine Eskalation der Situation zu vermeiden. Versuchen Sie dennoch Namen, Versicherung und Versicherungsnummer Ihres Unfallgegners zu erhalten. Unter Umständen ist keine ruhige Kommunikation möglich, so dass Sie auf die Hilfe der Polizei angewiesen sind. Warten Sie in diesem Fall das Eintreffen der Polizei ab.
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Räumen der Unfallstelle
Sind alle Personen in Sicherheit gebracht, alle Kontaktdaten von Zeugen und Fotos aufgenommen, sollte die Unfallstelle geräumt werden. Dies' ist natürlich nur möglich, wenn die beteiligten Fahrzeuge auch fahrbereit sind. Dieser Handlungsschritt ist verhältnismäßig wichtig, um einerseits den Verkehr nicht unnötig zu behindern, andererseits wird hierdurch das Risiko minimiert, dass weitere Fahrzeuge in den Unfall verwickelt werden. Vergessen Sie nicht Ihr Warndreieck wieder einzupacken. -
Aussage bei der Polizei
Auch hier sollten Sie ruhig bleiben und die Fragen der Beamten gewissenhaft beantworten. Emotionen sind hier fehl am Platz und Verzögern nur die zügige Abwicklung. Mit jedem Beteiligten wird hier allein gesprochen, so dass sich die Parteien nicht in die Quere kommen. Händigen Sie den Beamten Ihre erstellte Zeugenliste in Kopie aus. Die Polizei erstellt einen Unfallbericht und regelt rechtliche Schritte. Über die Schuldfrage wird hier nicht entschieden.
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Kommunikation mit der Versicherung
Ist die Polizei mit ihrer Arbeit fertig, werden die beteiligten Personen gebeten, die Unfallstelle zu verlassen. Damit ist der Prozess abgeschlossen. Sie sollten jetzt unverzüglich Kontakt mit Ihrer Versicherung aufnehmen. Dort werden Ihnen verschiedene Fragen zum Unfallhergang gestellt, die Sie ebenso gewissenhaft beantworten wie zuvor bei der Polizei. Im Idealfall haben Sie Namen, Kontaktdaten und Versicherungsnummer Ihres Unfallgegeners erhalten, so dass der Fall schnell abgewickelt werden kann. Sollten Sie die Versicherungsdaten Ihres Unfallgegners nicht erhalten haben, können Sie unter der Rufnummer 01802 / 50 26 Auskunft über Ihren Unfallgegner erhalten. Notwendig ist hierzu das betreffende Kennzeichen.
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Weitere Schritte
Ist die Schuldfrage eindeutig geklärt, sollten Sie Ihr Fahrzeug in eine Fachwerkstatt bringen, um den tatsächlichen Schaden feststellen zu lassen. Per Kostenvoranschlag ist Ihnen dann eine bestimmte Summe des Schadens bekannt. Teilen Sie Ihrer Versicherung dies' mit. Unter Umständen wird ein Gutachten verlangt. In diesem Fall müssen Sie für die entstehenden Kosten in der Regel in Vorkasse gehen. Als Richtzahl nehmen Sie zunächst den festgestellten Betrag Ihres Kostenvoranschlags. Liegt dieser unter 700€ Netto, wird sich ein Gutachten in der Regel nicht lohnen. Versuchen Sie den Schaden nach Kostenvoranschlag abrechnen zu können. Liegt Ihre Schadenssumme darüber ist ein Gutachten lohnenswert. Lassen Sie sich von der Versicherung eine Freigabe zur Reparatur Ihres Fahrzeugs geben. Unter Umständen wird ein weiteres Gutachten angefordert oder eine Nachstellung am Unfallort verlangt. Warten Sie die Freigabe in jedem Fall ab.
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