markt.de Kostenlose Kleinanzeigen Kleinanzeigen Logo
Kleinanzeigen
0 km

Auto-Ratgeber

Wie funktioniert das Flensburger Punktesystem und welche Neuerungen bringt das Jahr 2014?

Gefürchtete Konsequenzen bei verkehrsrechtlichen Verstößen sind Bußgeld-Strafen sowie „Punkte in Flensburg“. Ziel des Systems ist der Schutz der Allgemeinheit vor Personen, die kontinuierlich gegen Verkehrsvorschriften verstoßen bzw. Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr begehen. Welche Neuerungen Sie im Jahr 2014 erwarten, erfahren Sie nachfolgend.

Das neue Punktesystem ab 2014

Bild Fahrer am Steuer Ab dem 1.Mai 2014 wird ein neues Punktesystem in Flensburg eingeführt

Die Gesetze zur Neuregelung treten am 1. Mai 2014 in Kraft. Im Fokus steht dabei eine radikale Vereinfachung der bestehenden Verkehrssünderdatei. Die Reform des Verkehrssündenregisters zielt auf die einfache sowie transparente Handhabung von Verkehrsdelikten ab; daneben drohen Temposündern härtere Strafen.

Grundsätzliche Änderung: 8 Punkte = Führerscheinentzug

Eine grundsätzliche Neuerung des reformierten Systems ist die Absenkung der Punktezahl (von deren Höhe der Entzug des Führerscheins maßgeblich beeinflusst wird). Führten bislang 18 Punkte zum Führerscheinentzug, sind es ab Mai 2014 lediglich acht Punkte. Laut dem ehemaligen Verkehrsminister Peter Ramsauer stellt diese Entscheidung eine Reaktion auf die Wünsche der Bürgerschaft dar. Einer Umfrage zufolge forderten die Bürger zusätzliche Punkte für schwere Verstöße (z. B. Vorbeirasen an Schulbusen, fehlende Gurte bei Kindern, während der Fahrt mit Handy telefonieren).

Drei Punkte-Kategorien

Bild Telefon am Steuer Für das Nutzen von einem Telefon am Steuer gibt es einen Punkt plus eine Geldstrafe

Bislang bestand ein differenziertes System, bei dem pro Vergehen bis zu sieben Punkte vergeben werden konnten. Künftig sammeln Verkehrssünder ein bis maximal drei Punkte für leichte, schwere und sehr schwere Verstöße. Als Delikte gelten dabei jene Vergehen, die die Sicherheit im Straßenverkehr gefährden, d. h. ein fehlendes Kennzeichen oder das Fahren mit abgelaufener Plakette in einer Umweltzone werden künftig ausschließlich mit Bußgeldern belegt. Für Ordnungswidrigkeiten bedeutet dies jedoch künftig höhere Strafen (insbesondere für die Verstöße, die Flensburg nicht mehr in das Register einträgt): Ab einem Bußgeld von 60 Euro wird ein Punkt vergeben (die Grenze lag bislang bei 40 Euro).

So werden beispielsweise die Nutzung eines Handys während der Fahrt oder eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 bis 25 Kilometern pro Stunde mit einem Punkt geahndet (= „leichtes Vergehen“). Das Überfahren einer Ampel fällt hingegen in die Kategorie „schwerer Verstoß“ und zieht als Konsequenz nach der Neuberechnung zwei Punkte nach sich. Als „sehr schwerer Verstoß“ gilt z. B. das unerlaubte Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht). Letzteres Vergehen bedingt drei Punkte.

Informationen über die gesammelten Punkte erhalten Autofahrer fortan über den sogenannten „Punktetacho“. Das Schaubild veranschaulicht auf einer Art Tachoscheibe den Punktestand; die jeweiligen Strafzonen sind farblich unterlegt: Grün verweist auf bis zu zwei Punkte und bedeutet, dass der Fahrer im Verkehrsregister vorgemerkt wird. Zeigt Ihre Tachopunktenadel auf den gelben Bereich (drei bis fünf Punkte) folgt eine Ermahnung mittels Informationen zum korrekten Verhalten im Straßenverkehr. Bei sechs bis sieben Punkten befinden Sie sich im roten Bereich, es folgen eine Verwarnung als auch die Teilnahme an einem Aufbauseminar. Bei acht und mehr Punkten ist die Tachonadel im schwarzen Feld – Entzug des Führerscheins lautet hier die Konsequenz.
 

Um Ihren aktuellen Punktestand abzufragen, genügt ein formloses Schreiben an das Kraftfahrtbundesamt (Kraftfahrtbundesamt | Fördestraße 16 | 24944 Flensburg). Die Abfrage ist kostenlos.

Übertragung der alten Punkte ins reformierte System

Die alten Punkte bleiben selbstredend erhalten. Sie werden umgerechnet und schließlich in das neue Punktesystem übertragen. Eine Ausnahme stellen alle Punkte für Verstöße dar, die künftig nicht mehr erfasst werden (z. B. die bereits genannte ungültige Plakette in Umweltzonen). Bei vier oder fünf Punkten folgt eine schriftliche Ermahnung, ab acht Punkten wird der Führerschein entzogen. Die nachfolgende Tabelle veranschaulicht, wie die Punkte umgerechnet werden:
 

Alter Punktestand                        Übertragung ins neue Punktesystem
1 bis 3 1 (Vormerkung)
4 bis 5 2 (Vormerkung)
6 bis 7 3 (Vormerkung)
8 bis 10   4 (Ermahnung)
11 bis 13 5 (Ermahnung)
14 bis 15 6 (Verwarnung)
16 bis 17 7 (Verwarnung)
>18 8 (Entzug)
 

Quelle: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Punkteabbau und Tilgungsfrist

Bild Seminarraum Durch ein Fahreignungsseminar kann ein Punkt abgebaut werden

Der Punkteabbau soll auch künftig möglich sein. Durch die Teilnahme an einem sogenannten Fahreignungsseminar kann ein Punkt abgebaut werden. Einschränkung dabei: Diese Möglichkeit besteht nur einmal innerhalb eines Zeitraumes von fünf Jahren und lediglich bis zu einem Stand von fünf Punkten. Die Kosten für die freiwillige Teilnahme an einem solchen Seminar betragen ca. 400 Euro.

Auch die Tilgungsfrist ist Änderungen unterworfen: Wurde die Tilgungsfrist bislang durch die Ahndung eines neuen Verkehrsverstoßes verlängert, verjähren die Punkte künftig unabhängig voneinander. Ein-Punkte-Delikte werden folglich nach zweieinhalb Jahren gelöscht (bisher zwei Jahre), zwei-Punkte-Verstöße verweilen fünf Jahre in der Autofahrer-Akte (bisher zwei Jahre). Schwere Vergehen bleiben bis zu zehn Jahre in der Kartei (bislang fünf Jahre). Neue Verstöße verlängern nach den neuen Regelungen die Eintragungsdauer nicht.

 

Twittern

Weitere Fahrzeug-Ratgeber

Bildquellen:

Bild 1 : ambrozinio / Fotolia.com

Bild 2 : Pixabay.com / reynaldodallin

Bild 3 : Pixabay.com / fudowakira0

Gebrauchtwagen Kleinanzeigen

Mercedes-Benz Sprinter 314 CDI L3 / L4 Hoch extra Lang 1. Hd wie 100 TKM in 14929
Mercedes-Benz Sprinter 314 CDI L3 / L4 Hoch extra Lang 1. Hd wie 100 TKM

Wie 100 TKM, neuwertig, am Tag 500 KM Autobahn gefahren.

Aus 1.Hand, unfallfrei, DB Scheckheft
Netto 19.832,- Euro plus MwSt 19 % gleich 23.600,- Euro
Im Kundenauftrag zu verkaufen.


...

23.600 € Festpreis

14929 Treuenbrietzen

28.05.2024

Skoda Kamiq Ambition 110 PS Jahreswagen AHK Schwengbar SH in 14929
Skoda Kamiq Ambition 110 PS Jahreswagen AHK Schwengbar SH

Echter Skoda Werks-Jahreswagen, unfallfrei, 1. Hand, wie Neu
mit 110 PS, E- Schwengbarer Anhängerkupplung

Premium Met. Lack : Velvet rot metallic

Verlängerte Skoda Werksgarantie bis 11.2026
...

20.988 € Festpreis

14929 Treuenbrietzen

28.05.2024

Skoda Scala Clever (fast Neuverkauf) in 12249
Skoda Scala Clever (fast Neuverkauf)

Automatic Benzin 81 kW Ersthand Erstzulassung Juli 2022 noch über 1 Jahr Werksgarantie 14.500 km Navi, Sprachsteuerung, Rückfahrkamera Klimaanlage Sitzheizung Abstandsas. Parksensoren v+h Mardeschutz...

24.650 € VB

12249 Berlin

28.05.2024

Vw Golf 5 Tüv/AU 03-2026 in 92318
Vw Golf 5 Tüv/AU 03-2026

Zu Verkaufen VW Golf V
Kotflügel R+L Neu!!!                                          Schwellen R+L Neu gemacht! Checkheft gepflegt aus zweiter Hand! Geprüfter Wagen!
Tüv /Au Neu!! 03-2026
...

3.550 € VB

92318 Neumarkt (Oberpfalz)

28.05.2024

Toyota yaris 102 ps Tüv/Au 10-2024 in 92318
Toyota yaris 102 ps Tüv/Au 10-2024

Zu verkaufen Toyota Yaris
Aus erster Hand !!
Lückenlos Checkheft gepflegt!
Tüv Au 10/2024
Neuen tüv steht nichts im Weg!
Geprüftes Fahrzeug!
Preis verhandelbar!!
Batterie Neu!!
Neuwertige...

3.250 € VB

92318 Neumarkt (Oberpfalz)

28.05.2024

Opel Insignia 2,0CDTI ST GARANTIE in 89617
Opel Insignia 2,0CDTI ST GARANTIE

Ich verkaufe hier meinen Opel Insignia B Sports Tourer. Das Auto befindet sich in einem Top Zustand und wurde stets bei Opel gewartet. Weiterhin besitzt der Insignia Vollausstattung mit einigen...

15.500 € VB

89617 Untermarchtal

27.05.2024

Mehr Gebrauchtwagen Kleinanzeigen