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Ratgeberübersicht Recht & Finanzen

Wie lange darf der Freund unangemeldet bei Dir wohnen?

Jeder Frischverliebte kennt das Problem! Du bist verliebt und möchtest mit Deinem Freund in einer gemeinsamen Wohnung leben. Aber ab wann musst Du Deinen Freund beim Vermieter melden?

Freund soll dauerhaft bei Dir wohnen

Wohnungsschlüssel Wann gilt der Partner offiziell als Mieter?

Wann dem Vermieter Bescheid geben?

Der Zeitpunkt, ab wann Du Deinen Freund dem Vermieter anzumelden hast, ergibt sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Hier sagt der § 540 Absatz 1 Satz 1, dass Du als Mieter nicht das Recht hast, Deine Wohnung ohne Erlaubnis des Vermieters einem anderen (= Dritter) zum dauerhaften Gebrauch zu überlassen. Dritte sind alle Personen, die dem Vermieter nicht bekannt sind, also nicht im Mietvertrag aufgeführt sind. Somit gehört auch Dein Freund zu diesem Kreis. Allerdings gilt der Grundsatz, dass für die Dauer der ersten sechs Monate kein Umzug angenommen wird. Dein Freund kann also die ersten sechs Monate unangemeldet bei Dir wohnen.

Kann der Vermieter meinen Freund ablehnen?

Du hast allerdings Anspruch, dass der Vermieter der Aufnahme weiterer Personen zustimmt. Voraussetzung hierfür ist Dein berechtigtes Interesse an der Aufnahme. Dies ist geregelt im § 553 Absatz 1 Satz 1 BGB. Dein Interesse ist auch dann berechtigt, wenn Dein Freund bei Dir einziehen soll oder möchte. Hier führst Du nämlich eine nichteheliche Lebensgemeinschaft. Diese zählt im weitesten Sinne zur Familie bzw. fällt in den Bereich der Familiengründung und -planung. Wenn es also abzusehen ist, dass es sich nicht um eine vorübergehende Lösung, sondern um einen Dauerzustand handelt, solltest Du Dich darum kümmern, die Zustimmung vom Vermieter einzuholen.

Wann wird der Partner zum Mieter?

Dein Freund wird übrigens nicht - entgegen der Meinung mancher Vermieter - mit Einzug in Deine Wohnung zum Mieter! Er ist erst dann Mieter, wenn er mit in den Mietvertrag aufgenommen wird. Das bedeutet, dass Dein Freund auch nicht zur Zahlung der Miete verpflichtet werden kann. Mieter bist alleine Du!

Wurde vor Gericht schon darüber entschieden?

Deine Rechte in Bezug auf den Einzug Deines Partners in Deine Wohnung sind auch schon gerichtlich behandelt und unterstrichen worden. So urteilte das Landgericht Frankfurt beispielsweise, dass Du grundsätzlich die Zustimmung Deines Vermieters brauchst, wenn Dein Partner bei Dir einziehen möchte. Auch wurde hier gesagt, dass Du im Normalfall einen Anspruch darauf hast, dass der Vermieter Dir die Erlaubnis erteilt.

Übrigens: Kinder, Eltern oder auch Ehepartner dürfen ohne Zustimmung Deines Vermieters bei Dir leben. Die Frage nach der Erlaubnis ist hier nur eine Formsache, um es transparent zu halten und allen Ansprüchen Genüge zu tragen.

Wie sieht es bei einer Wochenendbeziehung aus?

Kalender Wenn der Freund nur an Wochenenden zu Besuch ist, muss er nicht angemeldet werden.

Für eine Wochenendbeziehung ist der Tatbestand der dauerhaften Nutzung der Wohnung vom Grundsatz her nicht gegeben. Das heißt, Dein Freund kann unangemeldet die Wochenenden bei Dir wohnen. Anders sieht es jedoch aus, wenn Dein Freund nicht nur die Wochenenden sondern auch seine sonstigen freien Zeiten wie Urlaub oder Krankheit in Deiner Wohnung verbringt. Unter diesen Umständen kann davon ausgegangen werden, dass es sich um eine auf Dauer angelegte Mitnutzung der Wohnung handelt und Du mit Deinem Freund eine nichteheliche Lebenspartnerschaft führst. Dann braucht man wieder die Zustimmung vom Vermieter.

Rechte des Vermieters

Wann kann der Vermieter die Zustimmung verweigern?

Auch solltest Du Dir darüber im Klaren sein, dass Dein Vermieter Dir seine Zustimmung verweigern kann und darf. Das ist vor allem dann der Fall, wenn Deine Wohnung zu klein ist. Nimm einmal an, Du lebst in einer Wohnung mit einer Größe von 25 m² und dein Freund will bei Dir einziehen. Die Wohnung ist dann absolut zu klein und der Vermieter wird Dir dies nicht gestatten. Jedenfalls nicht für immer.

Darf der Vermieter die Miete erhöhen, wenn mein Freund einzieht?

Gesetz Der Vermieter hat gewisse Rechte von denen er Gebrauch machen kann.

Sollte Dein Freund bei Dir einziehen, so kann der Vermieter, wenn Du ihn darüber informiert hast, nach vorheriger Absprache mit Dir die Miete in einem angemessenen Umfang erhöhen. Ebenfalls steht ihm das Recht zu, die veranschlagten Nebenkosten entsprechend anzupassen. Hier gilt nämlich, dass diese zwischen allen Mietparteien gerecht aufzuteilen sind. Im Klartext heißt das, während alle anderen Parteien weniger belastet werden, wird Deine Nebenkostenabrechnung entsprechend steigen.

Was passiert, wenn der Mieter einer Mieterhöhung nicht zustimmt?

Des Weiteren darf der Vermieter auch den Einzug untersagen, wenn Du einer Mieterhöhung nicht zustimmst. Dieses Recht kann der Vermieter für sich nach § 553 Absatz 2 BGB in Anspruch nehmen.

Was ist Fall meines Todes - steht mein Partner auf der Straße?

Mann, der weint Wenn der Partner stirbt, geht der Mietvertrag automatisch auf Dich über.

Nein! Solltest Du mit Deinem Partner in einer Wohnung leben, von der Du alleiniger Mieter bist, so kann Dein Vermieter den Mietvertrag nicht kündigen. Im Gegenteil! Dein Mietvertrag geht automatisch auf Deinen Lebenspartner über. So sagt es das Gesetz im § 563 BGB. Das Besondere hierbei ist zudem, dass Dein Vermieter Deinen Partner zu den gleichen Bedingungen in der Wohnung wohnen lassen muss, die für Dich Bestand hatten. Eine Vertragsänderung, Neuabschluss oder Mieterhöhungen sind nicht möglich. Selbst wenn in Deinem Vertrag eine Klausel enthalten sein sollte, dass Dein Lebenspartner nur mit Zustimmung einziehen darf und Du keinen Anspruch auf diese Zustimmung hast. Diese ist unwirksam!

Meldepflicht laut Meldegesetz

Neben der Anzeige beim Vermieter solltest Du Dir auch über weitere rechtliche Bestimmungen im Klaren sein. Vor allem das Meldegesetz ist hier einschlägig zu erwähnen. Das Bundesmeldegesetz regelt, wann man sich umzumelden hat und in welchem Zeitraum dies geschehen muss. Sollte Dein Freund bei Dir einziehen und dort auf Dauer wohnen bleiben, so hat er sich innerhalb von zwei Wochen umzumelden. Diese Meldepflicht besteht auch für Zweitwohnungen. Auch hier gilt der Grundsatz, dass für die Dauer der ersten sechs Monate kein Umzug angenommen wird.

Wohnungsgeberbescheinigung ist Pflicht

Bescheinigung wird ausgefüllt Beim Ummelden benötigt man eine sogenannte Wohnungsgeberbescheinigung.

Für die Ummeldung ist Dein Freund verpflichtet, eine sogenannte Wohnungsgeberbescheinigung vorzulegen. Sollte Dein Freund dieser Pflicht nicht nachkommen, so kann gegen ihn ein Bußgeld in Höhe von bis zu 1.000 EUR verhängt werden. Nach dem Bundesmeldegesetz ist der Vermieter zur Mitwirkung gegenüber den Meldebehörden verpflichtet. Das heißt, er muss die Bescheinigung ausstellen, egal ob er möchte oder nicht. Innerhalb von zwei Wochen nach der Ummeldung Deines Freundes muss der Vermieter die Meldebehörde über den Einzug Deines Freundes informieren und Deinem Freund den Einzug bestätigen.

Dabei muss die Bescheinigung folgende Daten enthalten:

  • Name und Anschrift des Vermieters
  • Art des meldepflichtigen Vorgangs mit Einzugs- oder Auszugsdatum
  • Anschrift der Wohnung
  • Namen der meldepflichtigen Personen.

Macht Dein Vermieter das nicht, droht ihm ein Bußgeld in Höhe von bis zu 1.000 EUR.

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