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Bahn verspätet - Wie kriege ich mein Geld zurück?
Mit ein paar einfachen Schritten kannst Du dein Geld bei der Bahn zurückfordern. (Einfach klicken zum Vergrößern)Wer die Bahn wählt, hat meist wichtige Gründe dafür. Man kann die Zeit während der Fahrt zum Beispiel dafür nutzen, um andere Dinge zu erledigen. Umso ärgerlicher ist es für viele Betroffene, wenn sich der Zug verspätet oder ganz ausfällt. Doch Sie haben als Fahrgast in diesem Fall gewisse Rechte, für die Sie sich einsetzen sollten. Nachfolgend erfahren Sie, wie Sie bei einer Bahnverspätung am besten vorgehen, ab wann und in welcher Höhe Sie Schadensersatz erhalten. Es lohnt sich auf jeden Fall und stellt eine Entschädigung für entstandenen Aufwand dar.
Inhaltsverzeichnis
- Vorgehen bei einer Verspätung
- Erstattung von Handytickets
- Wann zahlt die Bahn nicht?
- Monetäre Erstattungen bei Verspätungen
- Zusatzleistungen
- Besondere Fälle
- Erstattung von Hotel oder Taxi
- Fazit
Vorgehen bei einer Bahnverspätung
Sie können Ihre Ansprüche schnell und einfach mit dem so genannten Fahrgastrechte-Formular geltend machen. Dieses hilft Ihnen dabei, alle Angaben, die zur Bearbeitung erforderlich sind, zu erfassen. Das Formular ist beim Personal im Zug, an der Information der Deutschen Bahn und im Reisezentrum erhältlich. Zudem steht es als Online-Formular zur Verfügung. An den genannten Stellen sollten Sie sich auch die Verspätung auf dem Formular bestätigen lassen. Anschließend tragen Sie die übrigen Daten zu Ihrer Bahnreise ein und tätigen Ihre Unterschrift.
Das ausgefüllte Fahrgastrechte-Formular können Sie zusammen mit Ihrer Fahrkarte (am besten eine Kopie) innerhalb eines Monats im DB-Reisezentrum abgeben. Hier erhalten Sie Ihre Entschädigung, entweder als Gutschein oder Geldbetrag. Auf Wunsch muss Ihnen die Erstattung in bar ausgezahlt werden. Sie müssen sich mit einem Gutschein nicht zufriedengeben. Zudem besteht die Möglichkeit, das Formular an das Servicecenter der Deutschen Bahn zu schicken. Die Adresse steht auf dem Formular. Sie können sich auch ohne Nachweis mit der Fahrkarte das Geld zurückholen.
Wie verhält es sich mit einem Handyticket?
Falls Sie im Internet ein Handyticket erworben haben, besteht der gleiche Anspruch auf eine Entschädigung. Sie reichen dann das Fahrgastrechte-Formular zusammen mit der Buchungsbestätigung ein, die Sie per E-Mail zugeschickt bekommen haben. Alternativ können Sie das Online-Ticket beifügen, das ebenso per E-Mail kam. Notieren Sie einfach, dass es sich hierbei um ein Handyticket handelt. Sie können das Onlineticket bis zu einem halben Jahr nach der Buchung anfordern. Hierfür steht der Onlineservice der Bahn zur Verfügung. Der Zeitraum, bis es nach der Einsendung des Formulars zur Auszahlung kommt, beträgt meist etwa vier Wochen. Voraussetzung ist natürlich, dass der Anspruch auf eine Entschädigung berechtigt ist.
Wann zahlt die Bahn nicht?
Die Bahn haftet nur bei Verspätungen die sie nicht selbst zu verschulden haben.Nicht für jede Verschiebung wird Geld gezahlt, denn die Deutsche Bahn tut dies nur für Verspätungen, die auf ihr eigenes Verschulden zurückzuführen sind, zum Beispiel ein Zugausfall aufgrund von technischen Störungen, Schäden am Zug oder Anschlusszügen, die nicht warten. Ein Unwetter oder bestimmte Unfälle gehören nicht zur Eigenschuld. Für Verspätungen aufgrund von Personen auf den Gleisen kommt die Bahn ebenso nicht auf. In anderen Fällen erhalten Fahrgäste ab einer Verspätung von einer Stunde einen Teil des Fahrpreises zurück.
Monetäre Erstattungen bei Verspätungen
- Ab 60 Minuten Verzögerung sind es 25 Prozent des Fahrpreises.
- Ab 120 Minuten erstattet die Bahn bereits 50 Prozent des Fahrpreises.
- Sollten Sie einen Aufpreis für einen ICE-Sprinter bezahlt haben, wird dieser ab einer halben Stunde Verspätung erstattet.
- Wenn Sie über eine Mobility BahnCard 100 verfügen, erhalten Sie bei einer Zug-Verspätung von mindestens einer Stunde in der 1. Klasse eine Entschädigung von 15 und in der 2. Klasse 10 Euro.
- Bei einer Zeitkarte des Nahverkehrs, Schönes-Wochenende-Tickets oder einem Länder-Ticket in der 2. Klasse bekommen Sie ab einer Verspätung von mindestens 60 Minuten in der 1. Klasse 2,25 und in der 2. Klasse 1,50 Euro als Entschädigung.
- Bei einer Zeitkarte des Fernverkehrs stehen Ihnen bei einer Verspätung von mindestens einer Stunde in der 1. Klasse 7,50 und in der 2. Klasse 5 Euro zu. Bei Zeitkarten werden grundsätzlich maximal 25 Prozent des Wertes der Fahrkarte erstattet.
Zusatzleistungen bei einer Verspätung
Zusätzlich zu den genannten Erstattungen dürfen Sie bei einer angekündigten Verspätung von 20 Minuten einen anderen Zug nutzen. Dies gilt gegebenenfalls auch für einen höherwertigen Zug. Sie müssen in diesem Fall ein Ticket kaufen und bekommen die entstandenen Kosten zurückerstattet. Wenn bereits vor dem Reiseantritt bekannt ist, dass sich der Zug am Zielort mehr als 60 Minuten verspäten wird, haben Sie das Recht, auf die Fahrt zu verzichten und sich die Kosten für das Ticket voll erstatten zu lassen. Alternativ können Sie zum späteren Zeitpunkt fahren. Fährt der Zug mehr als eine Stunde zu spät ab, haben Sie zudem einen Anspruch auf Mahlzeiten und Erfrischungsgetränke, was jedoch nicht im Nahverkehr gilt. Der Umfang der Verpflegung hängt von der Verzögerung ab. Wenn Ihnen nichts angeboten wird, sollten Sie nachfragen.
Erstattung in besonderen Fällen
Auch bei einem Streik steht Ihnen die Entschädigung zu. Sie sollten sich den Grund für die Verspätung vom Zugbegleiter bestätigen lassen und die Zugnummer notieren. Entschädigungsbeträge von weniger als 4 Euro werden nicht ausgezahlt. Dabei ist grundsätzlich die Ankunftszeit am Zielort ausschlaggebend. Sie haben auch ein Recht auf eine Erstattung, wenn sich Ihr erster Zug lediglich fünf Minuten verspätet, Sie aber aufgrund eines dann verpassten Anschlusszuges am Zielort über eine Stunde zu spät eintreffen. Bei einem Zugausfall können Sie sich Ihre Fahrkarte natürlich ebenso kostenlos erstatten lassen.
Erstattung der Kosten für Hotel oder Taxi
Du hast ein Jahr Zeit das Fahrgastrechte-Formular einzureichen.Falls aufgrund der Verspätung von mindestens einer Stunde eine Übernachtung notwendig wird, da eine Weiterfahrt am gleichen Tag unzumutbar ist, muss die Bahn auch für diese Kosten aufkommen. In diesem Fall gilt allerdings: Was die Bahn für Sie organisiert, hat stets Vorrang. Grundsätzlich ist es wichtig, neben der Fahrkarte auch sämtliche Belege aufzubewahren, beispielsweise eine eventuelle Hotelrechnung oder eine Quittung für ein Taxi. Letzteres steht Ihnen zu, wenn die planmäßige Ankunft des Zuges von 24 bis 5 Uhr morgens ist. Dann stehen Ihnen für die Nutzung eines Taxis bis zu 80 Euro zu.
Fazit
Dies waren die Informationen, wie Sie bei einer Verspätung des Zuges vorgehen sollten und welche Entschädigungen und Zusatzleistungen Ihnen zustehen. Daher ist es wichtig, sich in diesem Fall die Fahrkarte und Quittungen aufzuheben und das Formular auszufüllen. Dies sollten Sie nicht versäumen, denn es lohnt sich. Eine Verspätung ist zwar meist sehr ärgerlich, doch wer sich mit den Rechten auskennt, kann einen Teil der Kosten zurückerhalten, mit einem anderen Verkehrsmittel an sein Ziel gelangen oder im Hotel die Nacht verbringen. Maßgeblich ist dabei stets die Ankunftszeit am Zielort. Sollte es zu einer Ablehnung durch die Bahn kommen, müssen Sie diese nicht akzeptieren. Dann haben Sie die Möglichkeit, sich an die Schlichtungsstelle des öffentlichen Personenverkehrs zu wenden. Über das genaue Vorgehen können Sie sich auf deren Webseite erkunden.
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