17.09.2024
57539 Roth (Landkreis Altenkirchen (Westerwald))
Das hier angebotenen Grundstück, mit einer Größe von 2008 m², kann kurzfristig bebaut werden.
Es liegt eine positiv beschiedene Bauvoranfrage zur Bebauung mit 2 Doppelhäuser durch die Kreisverwaltung Altenkirchen vom 28.09.2021 vor. Die Bebauung beruht auf § 34 c BauGB.
Zusätzlich hat der Eigentümer eine Bauvoranfrage zur Bebauung mit 6 Tiny-Häusern (7,50m x 2,40m), die zum Dauerwohnen genutzt werden sollen, gestellt. Auch hier liegt eine positiv beschiedener Bescheid durch die Kreisverwaltung Altenkirchen vom 09.08.2023 vor. Die Bebauung beruht ebenfalls auf § 34 BauGB.