Strolch ist 05/2024 geboren und aktuell (1.8.) 37 cm groß. Auch Strolch ist ein rumänischer Findelhund, man hat ihn zu Cristina in ihre private Auffangstation in Bistritz gebracht. Er hat sich prächtig entwickelt und ist bereit für die Reise in ein schönes Leben.
Strolch ist ein liebes, freundliches und sehr fröhliches Hundekind. Er verhält sich absolut welpentypisch: aufgeschlossen, verspielt, neugierig, aktiv. Er hält bei Cristina alle auf Trab, vor allem die Katzen 🙂 Er ist aber generell mit Katzen verträglich mit anderen Hunden natürlich auch, da sucht er sehr die Nähe. Da bei Cristina überwiegend erwachsene große Hunde leben, lebt Strolch bei ihr im Haus und ist immer in ihrer Nähe.
Es wäre großartig, wenn der süße Strolch noch vor dem kalten Winter in einer lieben Familie so richtig durchstarten könnte.
Wir freuen uns auf eure Anfrage.
Er ist tierärztlich untersucht, entwurmt, entfloht, gechipt, geimpft, auf Mittelmeerkrankheiten inkl. Leishmaniose getestet, mit EU Pass und Traces. Für eine Kastration ist er noch zu jung.
Die Schutzgebühr beträgt 440 plus 30 für den Kauf des Sicherheitsgeschirres.
Hinweis: Wenn wir unsere Hunde bestimmten Rassen zuordnen, so orientieren wir uns ausschließlich am Erscheinungsbild und am Verhalten (Phänotyp). Diese Zuordnung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen des Vereins und der beteiligten Tierärzte. Die Angaben entsprechen jedoch nicht zwangsläufig den Erbanlagen (Genotyp), zu deren Bestimmung eine DNA-Analyse erforderlich wäre. Die Verhaltens- und Charakterbeschreibung des Tieres beruht auf Beobachtungen der Tierschützer vor Ort bzw. der Pflegestellen und bezieht sich ausschließlich auf die aktuellen örtlichen Verhältnisse in den Auffangstationen oder den Pflegestellen. Nach einer Vermittlung kann oder wird sich die Fellnase charakterlich anpassen und/oder verändern.
Es sind nur Vermittlungen nach Deutschland möglich.
Anschrift Tierschutzorganisation:
Tierrettung International e.V.
Gutsweg 25
42555 Velbert
Tierrettung International e.V. besitzt eine Erlaubnis nach §11 Tierschutzgesetz und garantiert die Durchführung und/oder Dokumentation der gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen zur Tiergesundheit vor Abgabe eines Tieres.
Diese tierärztlichen Behandlungen werden in den EU-Heimtierausweis oder Impfpass eingetragen, welchen der neue Besitzer bei Übergabe des Tieres ausgehändigt bekommt.