Auf diesem wunderbaren Baugrundstück ist die Bodenplatte (Streifenfundament) des ehemaligen Bungalows (ca. 50 m2) noch erhalten. Auf dem erschlossenen Bauland gibt es außerdem noch eine Werkstatt und einen Carport. Denkbar ist ein Neubau gemäß § 34 BauGB, z.B. ein Einfamilienhaus oder Doppelhaus. Ein Vermessungs- und Bodengutachten aus dem Mai 2023 liegt vor. Für die Zukunft bietet dieses Grundstück eine erstklassige Option, sehr attraktiv positioniert und in die Natur ausgerichtet zu sein.