Der hier angebotene Bauplatz liegt in zweiter Reihe am Feldrand, in ruhiger Lage von Westheim.
Die Bebauung erfolgt nach § 34 BauGB (Nachbarschaftsbebauung).
Auf dem Grundstück wurde bereits ein Keller mit einer Größe von ca. 9,50 m Breite und ca. 13,00 m Länge erstellt und ist im Kaufpreis enthalten.
Der Bauplatz ist unerschlossen, die Erschließung erfolgt über die Waldstraße.
Ein Wege- und Leitungsrecht wird auf das Vordergrundstück eingetragen.